Jugendmedienschutzrecht

Im Sommersemester 2013 wird eine Lehrveranstaltung zum Jugendmedienschutzrecht mit Bezügen zum Medienstrafrecht angeboten.

Der Jugendmedienschutz ist ein Rechtsgut mit Verfassungsrang und ein gleichermaßen wichtiges wie hochaktuelles Gemeinschaftsanliegen. Aber wie schützt man Kinder und Jugendliche effektiv vor für sie gefährlichen Inhalten in den Medien? Welche neuen Gefahren und Herausforderungen hält das Internet mit seinen sozialen Plattformen und nutzergenerierten Inhalten bereit? Wie lässt sich ein gerechter, vor allem verfassungskonformer Ausgleich zwischen dem Schutzauftrag zugunsten der Jugend bzw. Gesellschaft einerseits und der Achtung von Souveränität und Rezeptionsautonomie Erwachsener andererseits gewährleisten? Und welche Rolle kommt hierbei neben den Möglichkeiten imperativer Einwirkungen der Vermittlung von Medienkompetenz, dem Modell der Anreizregulierung und dem Modus der Governance zu?

Mit diesen und weiteren zentralen Fragen zum Jugendschutz in den Medien befasst sich die Lehrveranstaltung.

Zeit: Montag, 14.00 – 17.00 Uhr
Ort: VG 2.101
Vorlesungsbeginn: 08.04.2013 (insgesamt neun Termine)

Es handelt sich hierbei gleichzeitig um eine Lehrveranstaltung im Wahlbereich des Schwerpunktbereichs 4 „Privates und Öffentliches Medienrecht“ sowie des Schwerpunktbereichs 9 „Öffentliches Recht: Regieren, Regulieren und Verwalten“. Die Teilnahme an der Vorlesung beinhaltet die Möglichkeit zur Anfertigung einer Schwerpunktbereichsklausur und schafft zudem die Voraussetzungen zur Anfertigung einer Seminar- bzw. Studienarbeit.