Wie wird die "fachliche Einschlägigkeit" des Vorstudiums festgestellt?
Die Entscheidung, ob ein Vorstudium für den Master-Studiengang „Erziehungswissenschaft“ fachlich einschlägig ist, trifft die Auswahlkommission.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
• Nachweis von Leistungen in der Erziehungswissenschaft im Umfang von wenigstens 60 Credits, darunter
• Grundkenntnisse in empirischen Forschungsmethoden im Umfang von wenigstens 8C.
Wenn Sie die erforderlichen Studienleistungen zum Bewerbungszeitpunkt nicht in vollem Umfang erfüllen, so gibt es die Möglichkeit einer Zulassung mit Auflagen. Als Auflage können maximal 15 ECTS aus BA-Veranstaltungen innerhalb von 2 Semestern nachgeholt werden ("Lernvertrag").