§ 9 Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in den Amtlichen Mitteilungen der Georg-August-Universität Göttingen in Kraft. Sie gilt erstmals für das Vergabeverfahren im Wintersemester 2006/ 2007.
§ 9 Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in den Amtlichen Mitteilungen der Georg-August-Universität Göttingen in Kraft. Sie gilt erstmals für das Vergabeverfahren im Wintersemester 2006/ 2007.