§ 9 Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in den Amtlichen Mitteilungen der Georg-August-Universität Göttingen in Kraft. Sie gilt erstmals für das Vergabeverfahren zum Wintersemester 2006/2007.
§ 9 Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in den Amtlichen Mitteilungen der Georg-August-Universität Göttingen in Kraft. Sie gilt erstmals für das Vergabeverfahren zum Wintersemester 2006/2007.