Über das Projekt



Das Thema „Whistleblowing“ hat in den letzten Jahren sowohl im öffentlichen Diskurs als auch in der internationalen Forschung einen immensen Bedeutungszuwachs erfahren. Während der Begriff des „Whistleblowers“ noch vor zwanzig Jahren allenfalls einem kleinen Kreis interessierter Wissenschaftler bekannt war, ist die Thematik spätestens mit den aufsehenerregenden Ereignissen um den US-Whistleblower Edward Snowden, der sein Insiderwissen um die grenzüberschreitenden Überwachungspraktiken der NSA im Sommer 2013 ans Licht der Weltöffentlichkeit gebracht hat, auch in Deutschland und Europa ins Zentrum des öffentlichen Interesses gerückt.

Unter dem Eindruck einer weltweit stetig zunehmenden Gesetzgebungsaktivität wurde das vergleichsweise junge Feld der Whistleblowing-Regulierung auch von der Europäischen Union als dringend reformbedürftige Rechtsmaterie identifiziert und mit der sog. „Whistleblowing-Richtlinie“ (Richtlinie (EU) 2019/1937) erstmals unionsweiten Regelungen unterworfen, die von allen 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union bis zum 17.12.2021 umzusetzen war.

Ziel des von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderten Projekts ist es, die wichtigsten Facetten der rechtshistorisch erstmaligen Kodifizierung eines deutschen Whistleblowing-Rechts wissenschaftlich zu untersuchen. Ein besonderer Fokus liegt hierbei auf der dogmatischen, rechtsempirischen und institutionellen Vergleichsanalyse der Umsetzung der Europäischen Whistleblowing-Richtlinie in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.