Promotion und Abschluß des Studiums
Nach dem die notwendigen Modulprüfungen abgelegt und die Promotionsarbeit fertig gestellt wurde, kann der/die Studierende sich zum Abschlussexamen anmelden.
Promotionstermine
Die Fakultät für Agrarwissenschaften bietet pro Jahr vier Promotionstermine an, zwei pro Semester. Die Termine im kommenden Semester werden jeweils im vorherigen Semester bekannt gegeben.
Promotionsverfahren
1. Anmeldung zur Promotion im Prüfungsamt
Acht Wochen vor dem Abgabetermin (link: Promotionstermine) sollte der/die Studierende sich zur Promotion im Prüfungsamt anmelden (der Zeitpunkt hierfür ist ca. 4 Monate vor dem Promotionstermin). Falls noch nicht alle Prüfungsunterlagen verfügbar sind, besteht nach Absprache mit dem Prüfungsamt die Möglichkeit, diese später nachzureichen.
Während der Registrierungsphase besteht zu jeder Zeit die Möglichkeit, die Anmeldung wieder rückgängig zu machen.
2. Beurteilung der Dissertation und Disputation
Sieben Wochen vor dem festgelegten Promotionstermin erhält der/die Studierende – sofern alle notwendigen Dokumente vorliegen – vom Prüfungsamt ein Zulassungsschreiben. Alle Dokumente, die für die Promotion notwendig sind, werden in einem speziellen Ordner (schwarze Mappe) abgelegt. Es ist die Aufgabe des/der Studierenden dafür zu sorgen, dass dieser Ordner in der dafür eingeplanten Zeitspanne alle Betreuer erreicht und dem Prüfungsamt termingerecht zurückgebracht wird. Dieser Ordner wird auch bei der Disputation benötigt.
Die Betreuer haben vier Wochen Zeit, die Arbeit zu beurteilen. Danach müssen alle Promotionsarbeiten für eine Woche im Prüfungsamt verfügbar sein. In der darauf folgenden Woche erfolgt die Verteidigung (Disputation) der Promotionsarbeit. Die letzte Woche vor der Graduierung durch die Fakultät wird benötigt für administrative Vorgänge und für die Erstellung des vorläufigen Promotionszeugnisses.
3. Graduierungszeremonie
In Göttingen ist es ein alter Brauch, dass die Graduierten nach der Promotionsfeier zum “Gänseliesel“ auf den Marktplatz der Stadt gehen. Die Graduierten klettern auf die steinerne Umrandung der Brunnenfigur und bringen dem Gänseliesel Blumen und geben ihr einen symbolischen Kuss. Während dieser Zeremonie sind die Graduierten Zielscheibe von “Wasserbomben“, die nach Ihnen von Freunden und von der applaudierenden Menge geworfen werden.
4. Revision der Dissertation
Vor der Veröffentlichung der Promotionsarbeit haben die Studierenden die Möglichkeit gemäß den Vorschlägen der Betreuer ihre Arbeit zu korrigieren. Der erste Betreuer muss bevor die Arbeit in Druck geht – auch wenn keine Korrektur nötig ist - einen “Revisionsschein“ unterschreiben.
5. Veröffentlichung der Promotionsarbeit
Die verschiedenen Prüfungsordnungen aus den Jahren 2004, 2006 und 2008 erlauben verschiedene Möglichkeiten der Veröffentlichung und zwar als Publikationen in wissenschaftlichen Journalen oder die Veröffentlichung als Ganzes, dies kann “online“ erfolgen oder in Form eines Buches. Jeder/Jede Studierende sollte diese Frage mit seinem/ihrem Betreuer diskutieren. Falls weitere Informationen benötigt werden, können die Studienberater oder das Prüfungsamt kontaktiert werden.
6. Abschluss des IPAG-Programmes
Nach Veröffentlichung der Forschungsergebnisse und Dokumentierung durch das Prüfungsamt, erhält der/die Studierende das offizielle Promotionszeugnis. Dies enthält die Noten der geprüften Module, der Promotionsarbeit und der Disputation, verbunden mit einem “Diploma supplement“. Der/die Studierende darf jetzt den Titel “PhD“ oder “Dr. sc. agr.“ führen.
7. Beglaubigung der Zeugnisse
Für Ausländer kann es notwendig sein, dass Prüfungszeugnis von der Regierung des Landes Niedersachsen (die entsprechende Zweigstelle hat ihren Sitz in Braunschweig) beglaubigen zu lassen. Auskunft über die Notwendigkeit geben die entsprechenden Botschaften. Fährt der/die Studierende selbst nach Braunschweig, ist hierfür ein Tag einzuplanen.