Die Dissertation soll nachweisen, dass die oder der prüfunde in der lage ist, innerhalb einer vorgegebener Frist ein problem selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und darzustellen. Sie muss wissenschaftlich beachtenswert sein und soll außerdem zeigen, dass die Doktorandin oder der Doktorand zur Lösung vertiefter wissenschaftlicher Fragestellungen im fachschwerpunkt, dem die Arbeit zuzuordnen ist, selbständig bedeutende Beiträge leisten kann.
das Dissertationsthema ist so zu bemessen, dass die Anfertigung der Dissertation innerhalb von 6 Semestern abgeschlossen werden kann. Die Dissertation kann in deutscher oder englischer oder in beiden Sprachen abgefasst werden.
Anstelle einer Dissertationsschrift kann eine sammlung mehrerer wissenschaftlicher Publikationen angeommen werden, für die die Doktorandin oder der Doktorand die Autorin oder der Autor ist und die in Faachzeitschriften mit Peer-review-System (referierte Fachzeitschriften) zur veröffentlichung angenommen worden sind, wenn ein Mitglied des Thesis Commitees bestätigt, dass diese Veröffentlichungen den wesentlichen Teil der wissenschaftlichen Arbeit ausmachen (kumulative Dissertation). Bei der kumulativen Dissertation muss eine zusammmenfassende darstellung der vearbeiteten Themen verbunden mit einem Diskussionsteil, eingereicht werden. Ferner ist der Dissertation eine Erklärung über den geleisteten Eigenanteil an der Arbeit beizufügen.