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Fragen und Antworten zum Thema Patientenverfügung von Herrn Prof. Lipp

Vorsorge für Alter und Krankheit
Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

1. Was ist eine Patientenverfügung?

  • Sie ist ein Mittel – vor allem für Ärzte, Bevollmächtigte oder gesetzliche Betreuer - , um den Willen des Patienten festzustellen, wenn er sich aktuell nicht mehr selbst äußern kann. Damit versuchen Menschen vor einer solchen Situation Einfluss zu nehmen auf das, was an ihrem Krankenbett passiert, wenn sie es selber nicht mehr bestimmen können. Die meisten Menschen wollen „in Würde sterben“, d.h. sie wollen vor allem überflüssige lebensverlängernde Maßnahmen ausschließen. Patientenverfügungen werden heute hauptsächlich dazu verwendet, sich vor ärztlicher Übertherapie am Lebensende zu schützen.



2. Was ist eine Vorsorgevollmacht – und warum halten Sie diese für wichtiger als eine Patientenverfügung?

  • Bei einer Vorsorgevollmacht suche ich mir eine vertrauenswürdige Person aus, der ich Vollmacht erteile, mich in den von mir festgelegten Angelegenheiten zu vertreten. Während die Vollmacht in Vermögensangelegenheiten allgemein gehalten sein kann, müssen die persönlichen Angelegenheiten sehr konkret umschrieben werden, z.B. die Einwilligung zu ärztlichen Maßnahmen, Einsicht in Krankenunterlagen, ev. notwendige Gespräche und Therapieabsprachen mit Ärzten, Entscheidung über freiheitsentziehende Unterbringung und Aufenthalt usw. Man kann auch vorschlagen, dass der/die Bevollmächtigte als rechtlichen Betreuer eingesetzt wird, falls dies später notwendig ist. Damit sichert man die Vollmacht durch eine Betreuungsverfügung ab.



3. Welche Bedeutung hat die Auswahl einer Vertrauensperson für die Vorsorgevollmacht?

  • Ganz entscheidend ist, wem ich persönlich vertraue, in meinem Sinne zu handeln. Nur einer solchen Vertrauensperson sollte ich eine Vorsorgevollmacht erteilen. Dazu gehört auch, dass ich demjenigen zutraue in vielen unterschiedlichen Angelegenheiten souverän, unabhängig und sachgerecht entscheiden zu können. Das kann ein sehr guter Freund sein, ein Familienangehöriger oder ein nahe stehender Verwandter usw. Wer das Bedürfnis nach einer gewissen Kontrolle der Vertrauensperson hat, sollte erwägen, die Vertrauensperson als Betreuer vorzuschlagen, d.h. statt der Vorsorgevollmacht eine Betreuungsverfügung zu verfassen.



4. Was tue ich als Bevollmächtigter oder Betreuer, wenn ein Arzt z.B. am Ende einer schweren Krebserkrankung einen Therapievorschlag macht, den ich nicht einschätzen kann?

  • Hier muss ich mir zunächst klarmachen, was meine Aufgabe als Vertreter ist: Ich soll den Patienten dabei unterstützen, seine eigene Entscheidung zu treffen, und wenn er das nicht mehr kann, an seiner Stelle mit dem Arzt besprechen, welche Behandlung in Sinne des Patienten ist. Dazu muss ich zunächst wissen, was genau durch die vorgeschlagene Therapie erreicht werden soll und ob dies Leiden (Schmerzen) verhindert. Im Endstadium ist das ein plausibler Grund für eine weitere medizinische Intervention. Der Arzt muss mich daher in seine Überlegungen einbeziehen, weil ich der Vertreter des Patienten bin. In einem zweiten Schritt muss ich mich dann fragen, ob der Patient dieser Therapie zugestimmt hätte und dementsprechend dem Arzt gegenüber das Einverständnis mit der Therapie erklären oder verweigern. Dabei habe ich alles zu berücksichtigen, was ich über und von dem Patienten weiss. Eine Patientenverfügung kann mir helfen, mit dem Arzt ins Gespräch zu kommen und ihn zu überzeugen, dass ich den Willen des Patienten zutreffend einschätze.