Anerkennung von Studienleistungen aus dem In- und Ausland

Bitte wenden Sie sich bezüglich der Anerkennung von Studienleistungen je nach Studiengang/-fach immer zuerst an die folgenden Erstansprechpersonen:

Erstansprechpersonen nach Studienfächern (aktuelle Sprechzeiten und Kontaktdaten):

  • Dr. Robert Weber (Geographie/Erdkunde)

  • Dr. Matthias Deicke (Geowissenschaften, Earth and Environmental Geosciences)

  • Katrin Kranz (Ökosystemmanagement)



ABLAUF DER ANERKENNUNGEN

Anerkennung von Leistungen von Studienorts- oder StudiengangswechslerInnen

  • Sie besprechen mit der Erstansprechperson, welche Leistungen sich für eine Anerkennung eignen und bringen dazu Original und eine Kopie der Leistungsnachweise mit.
  • Die Erstansprechperson prüft die Möglichkeiten der Anerkennung (ggf. mit Rücksprache mit der*dem Vorsitzenden der Prüfungskommission).
  • Wenn die Anerkennung möglich ist, wird ein Anerkennungsformular mit den entspr. Angaben von der*dem Vorsitzenden der Prüfungskommission abgezeichnet und von der Erstansprechperson der*dem Studierenden ausgehändigt.
  • Auf der Basis des Anerkennungsformulars kann beim Math.-nat. Prüfungsamt die Eintragung der Anerkennung in FlexNow erfolgen.



Anerkennung von Leistungen aus einem Auslandssemester

  • Sie besprechen vor dem Antritt des Auslandsstudiums mit der Erstansprechperson, welche Leistungen sich für eine Anerkennung eignen.
  • Die Erstansprechperson prüft die Möglichkeiten der Anerkennung (ggf. mit Rücksprache mit der*dem Vorsitzenden der Prüfungskommission).
  • Nach Rückkehr aus dem Auslandssemester bringen Sie für die Anerkennung der erbrachten Leistungen der Erstansprechperson die Leistungsnachweise (i.d.R. das Transcript of Records), die hier anerkannt werden sollen.
  • Die Erstansprechperson leitet die FlexNow-Eintragung derAnerkennungen über das Prüfungsamt in die Wege.



Anerkennung von Leistungen für Module anderer Fächer/Fakultäten

  • Nach Beratung bei der Erstansprechperson wenden Sie sich an die Studienberatung der jeweiligen Fakultät, damit Ihnen dort bescheinigt wird, für welches Modul die erbrachte Leistung anerkannt werden kann.
  • Mit dieser Bescheinigung wenden Sie sich wieder an die Erstansprechperson damit die Anerkennung und Verbuchung in FlexNow für Ihren Studiengang über das Prüfungsamt veranlasst werden kann.


Für Studierende im 2-Fächer-Bachelor oder im Master of Education gilt: Für Anerkennungen von Leistungen für das andere Fach (also nicht Erdkunde) wenden Sie sich direkt an die Anerkennungsstelle der jeweiligen Fakultät.