Strahlenschutz
Der Bereich Strahlenschutz der Stabsstelle Sicherheitswesen/Umweltschutz unterstützt die Strahlenschutzbeauftragten und nimmt administrative Aufgaben für den Strahlenschutzverantwortlichen der Universität (Präsident) wahr. Das Ziel ist hierbei stets, einen sicheren und rechtskonformen Betrieb in den Strahlenschutzbereichen zu gewährleisten.
Die Stabsstelle betreut alle Fakultäten der Universität, in deren Bereichen entweder mit radioaktiven Stoffen umgegangen wird oder die Geräte betreiben, welche ionisierende Strahlung aussenden (Röntgengeräte, Beschleuniger, Elektronenmikroskope). Mitarbeiter*innen und Studierende können sich bei Fragen des Strahlenschutzes jederzeit direkt an die Stabsstelle wenden.
Zu unseren Aufgaben gehören:
- Antragstellung bei der zuständigen Behörde auf Genehmigung nach StrlSchG für den Umgang mit radioaktiven Stoffen bzw. für die Inbetriebnahme von Geräten, die ionisierende Strahlung erzeugen (technische Röntgengeräte, Beschleuniger, …).
- Anzeigen bei der zuständigen Behörde über den Betrieb eines bauartzugelassenen Geräts.
- Bestellung/Abberufung von Strahlenschutzbeauftragten im Namen des Präsidenten, sowie deren Unterstützung und Beratung.
- Generierung von Strahlenschutzregister-Nummern beim Bundesamt für Strahlenschutz für beruflich exponierte Universitätsangehörige.
- Anträge auf Freigabe bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zur Entlassung von Räumen oder Geräten aus dem Radioaktivbereich.
- Beratung zu (bau-)technischen Anforderungen gemäß einschlägiger DIN-Normen in Hinblick auf Diebstahl- und Brandschutz sowie erforderlicher Laborausstattung.
- Unterstützung der Einrichtungen bei wiederkehrenden Prüfungen (z. B. Röntgengeräte, Dichtheitsprüfungen etc.).
- Beratung der Labore im arbeitstäglichen Ablauf (Schutzmaßnahmen, Dokumentationspflichten, Durchführung erforderlicher Personendosimetrie)
- Betreuung bei Umstrukturierung (Räumliche Veränderung von Laborbereichen).
- Administration von Buchführungs- und anderen Meldepflichten (Erwerbs-, Abgabe- und Bestandsanzeigen bei der zuständigen Aufsichtsbehörde).
- Unterstützung der Strahlenschutzbeauftragten bei der Erstellung einer Strahlenschutzanweisung sowie der Durchführung der jährlichen Unterweisung.
- Entsorgung radioaktiver Reststoffe über das Zentrale Sammellager der Universität.
- Beantragung und Führung von Strahlenpässen für die genehmigungsbedürftige Beschäftigung von Angehörigen der Universität in fremden Strahlenschutzbereichen.
- Regelmäßige Begehungen zur Überprüfung der organisatorischen und technischen Strahlenschutzmaßnahmen.
Für die ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen der Kategorie A sowie in allen Fragen zum Gesundheitsschutz wenden Sie sich bitte an die Stabsstelle Betriebsärztlicher Dienst.
Einrichtungen der UMG wenden sich bitte an die Stabsstelle Strahlenschutz und Arbeitsschutzmanagement.