Ausbildungsförderung (BAföG)

Beim BaföG-Amt der Universität Göttingen gibt es alle benötigten Antragsformulare zum Herunterladen.

Wichtig:
Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 1 Jahr, d.h.: Es muss jedes Jahr wieder ein neuer Antrag auf BAföG-Mittel gestellt werden. Es empfiehlt sich, den Weiterförderungsantrag bis Ende Juli zu stellen, wenn die Förderung am 30. September ausläuft, und bis Ende Januar, wenn der Bewilligungszeitraum am 31. März endet. Ausbildungsförderung kann frühestens ab dem Monat der Antragstellung bewilligt werden. Für das Studium der Agrarwissenschaften gilt eine Förderungshöchstdauer von insgesamt 9 Semestern. Das Pflichtpraktikum wird nicht auf die Förderungsdauer angerechnet.