Presseinformation: Arbeitskampf zwischen Arbeits- und Sozialrecht

Nr. 264/2009 - 15.12.2009

Prof. Dr. Olaf Deinert über den „Streikparagrafen“ – Antrittsvorlesung an der Juristischen Fakultät

(pug) Ist der so genannte Streikparagraf noch zeit- und verfassungsgemäß? Mit dieser Frage beschäftigt sich der Göttinger Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Olaf Deinert in seiner Antrittsvorlesung an der Juristischen Fakultät der Universität Göttingen am Freitag, 18. Dezember 2009. Sein öffentlicher Vortrag in der Aula am Wilhelmsplatz trägt den Titel „Gibt es noch etwas Neues zum ,Streikparagrafen‘? – Arbeitskampf zwischen Arbeitsrecht und Sozialrecht“. Beginn ist um 12.15 Uhr.

Prof. Deinert zeigt in seinem Vortrag auf, dass zahlreiche Auslegungsfragen des Paragrafen 146 des Sozialgesetzbuches III heute anders interpretiert werden müssen als in den 1980er und 90er Jahren. Die Bundesregierung hatte den Paragrafen 1986 geändert. Seitdem haben Arbeitnehmer keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld, wenn sie indirekt von einem Streik betroffen sind, weil beispielsweise Vorprodukte nicht geliefert werden können, die Gewerkschaft aber für ihr Tarifgebiet dieselbe Forderung erhoben hat wie im Pilotbezirk des Streiks. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Regelung 1995 für verfassungsgemäß erklärt. „Die Rechtswissenschaft hat es seitdem allerdings versäumt, Schlussfolgerungen aus dem Urteil zu ziehen, da der Streikparagraf in der Justiz kaum noch eine Rolle gespielt hat, obwohl er in der Praxis des Arbeitskampfes außerordentliche Wirkung hat“, so Prof. Deinert.

Olaf Deinert, Jahrgang 1970, studierte Rechtswissenschaften in Bremen und absolvierte sein Referendariat in Berlin. Promoviert wurde er an der Universität Rostock, wo er sich auch habilitierte. Von 2004 bis 2008 hatte er eine Juniorprofessur an der Universität Bremen für Bürgerliches Recht mit dem Schwerpunkt deutsches und europäisches Arbeitsrecht inne. Seit August 2008 ist er Professor für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Göttingen. Außerdem ist er Mitdirektor des Instituts für Arbeitsrecht der Juristischen Fakultät. Seine Forschungsschwerpunkte sind das Bürgerliche Recht sowie das Arbeitsrecht und das Sozialrecht mit ihren wechselseitigen Bezügen. Darüber hinaus ist Prof. Deinert Ehrenamtlicher Richter am Bundesarbeitsgericht und Mitglied im Verbandsausschuss des Deutschen Arbeitsgerichtsverbandes.

Hinweis an die Redaktionen:
Ein Foto von Prof. Dr. Olaf Deinert kann in der Pressestelle abgerufen werden.

Kontaktadresse:
Prof. Dr. Olaf Deinert
Georg-August-Universität Göttingen
Juristische Fakultät, Institut für Arbeitsrecht
Platz der Göttinger Sieben 5, 37073 Göttingen
Telefon (0551) 39-7948, Fax (0551) 39-7245
E-Mail: olaf.deinert@jura.uni-goettingen.de
Internet: www.jura.uni-goettingen.de/arbeitsrecht