Veranstaltung
Göttinger Sommerschule zum chinesischen Recht
Titel der Veranstaltung | Göttinger Sommerschule zum chinesischen Recht |
Veranstalter | Deutsch-Chinesisches Institut für Rechtswissenschaft (DCIR) |
Einrichtung Referent/in | Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht Hamburg |
Kategorie | Karriere und Weiterbildung |
Anmeldung erforderlich | Ja |
Beschreibung | Die Sommerschule zum chinesischen Recht wird in Kooperation mit dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht Hamburg organisiert und richtet sich an Studierende, Doktorand*innen und Praktiker*innen, die einen ersten Einblick in das chinesische Recht gewinnen oder bereits vorhandene Kenntnisse vertiefen möchten. Im Vordergrund steht dabei der fachliche Austausch über aktuelle Entwicklungen des chinesischen Rechts und die Rechtspraxis in China. Das DCIR freut sich über ein wachsendes internationales Publikum, sodass die Vortragsreihe auf Englisch stattfinden wird. Hauptbestandteil der Sommerschule ist die tägliche Basisvorlesung „Chinese Business Law“ von Herrn Professor Dr. Knut Benjamin Pißler, China-Referent am Max-Planck-Institut. Daneben referieren Wissenschaftler*innen und Expert*innen zu verschiedenen ausgewählten Themenbereichen des chinesischen Rechts. Das Institut freut sich in diesem Jahr unter anderem insbesondere über die Zusage von Professor Donald Clarke (The George Washington University Law School), Prof. Dr. Eva Pils (Dickson Poon School of Law, King’s College London) und Prof. Benjamin Liebman (Columbia Law School). Wir freuen uns auf zahlreiche Anmeldungen über unsere Webseite (https://www.uni-goettingen.de/de/g%c3%b6ttinger+sommerschule+zum+chinesischen+recht+vom+12.-16.09.2022/647712.html). Da die Präsenzplätze auf 40 Personen begrenzt sind, bitten wir um baldige Anmeldung. Für Studierende ist die Veranstaltung kostenlos. Für Praktiker*innen ist ein Tagungsbeitrag iHv. 150 EUR und für Referendar*innen iHv. 60 EUR zu entrichten. Studierende der Rechtswissenschaften können durch das Bestehen der Take-Home-Examination ihren Fremdsprachennachweis gem. § 4 I Nr. 1 d NJAG erwerben. |
Zeit | Beginn: 16.09.2022, 09:15 Uhr Ende: 16.09.2022 , 15:30 Uhr |
Ort |
Verfügungsgebäude (Platz der Göttinger Sieben 7) VG 0.111 |
Kontakt |
+49 551 39 21820 / +49 170 2608547 ChinaRecht@jura.uni-goettingen.de |
Externer Link | https://www.uni-goettingen.de/de/g%c3%b6ttinger... |
Dateianhang | Summer School Programm [DRAFT, 09.08.].pdf |