Verfahren - Wie funktioniert die Beantragung?
Antragstellung
- Die Beantragung erfolgt formlos bei der zuständigen Prüfungskommission bzw. dem zuständigen Prüfungsamt; dafür sind folgende Angaben erforderlich:
- Angaben zur Beeinträchtigung, nicht aber zwingend die Nennung der Diagnose
- Beschreibung, welche Auswirkungen der gesundheitlichen Situation im Hinblick auf die Prüfungssituation vorliegen
- Formulierung eines Ausgleichsvorschlags
- Fachärztliche Bescheinigung bzw. Stellungnahme von approbierten psychologischen Psychotherapeut/innen (im Original!) zur Bestätigung der Auswirkungen. Dieses Attest muss die Auswirkungen der Beeinträchtigung auf Studium und/oder Prüfungssituationen beschreiben. Es darf einen Vorschlag für einen Nachteilsausgleich enthalten, dies ist aber nicht unbedingt erforderlich.
Die Antragstellung muss so rechtzeitig vor Antritt der Studien- oder Prüfungsleistung erfolgen, dass die Bearbeitung des Antrags als auch die organisatorische Umsetzung des Nachteilsausgleich gewährleistet werden kann. Ein zeitlicher Vorlauf von vier Wochen sollte nicht unterschritten werden.
Die Prüfungskommission entscheidet zeitnah über den Antrag und versendet einen schriftlichen Bescheid.
Ein Beispiel
Sie schreiben eine E-Mail an Ihr Prüfungsamt mit der Bitte um Weiterleitung an die Prüfungskommission. Darin schildern Sie Ihre Beeinträchtigung (nicht zwingend die Diagnose) und beschreiben, wie sich diese auf Ihr Studium oder die Prüfungssitiuation auswirkt. Abschließend machen Sie einen Vorschlag, wie der beschriebene Nachteil ausgeglichen werden kann. Dieser E-Mail hängen Sie einen Attest an (also fachärztliche Bescheinigung bzw. Stellungnahme von approbierten psychologischen Psychotherapeut/innen).