30/10/2012: Die Zahl der abhängig erwerbstätigen Aufstocker steigt wieder
War die Entwicklung bei den Aufstockern (hier: abhängig erwerbstätige Leistungsbezieher, die wegen ihres nicht existenzsichernden Einkommens auf zusätzliche Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende - Arbeitslosengeld II - angewiesen sind) im Verlauf des Jahres 2011 noch durch eine leichte Entspannung gekennzeichnet (siehe 29.02.2012), so ist ihre Zahl nach der aktuellen Analyse der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Verlauf des ersten Halbjahres 2012 wieder angestiegen.
Nachdem die Zahl der abhängig Erwerbstätigen, die ergänzende Leistungen (AlG II) beziehen, im Februar sogar kurz die 1,2 Millionen-Grenze unterschritten hatte, erreichten die Werte im Mai und Juni 2012 fast wieder das Niveau vom Dezember 2011. Insgesamt wurden Ende Juni 2012 knapp 1,22 Mio. Personen gezählt. Ihr Anteil an allen Arbeitslosengeld II-Beziehern lag damit bei 27,3 Prozent (im Jahresdurchschnitt 2011 waren es noch 26,8 Prozent). Gegenüber dem Vorjahresmonat bedeutet dies zwar ein Rückgang um 33.400 Personen (- 2,7 Prozent). Aufgrund des insgesamt stärkeren Rückgangs der Gesamtzahl der erwerbsfähigen Leistungsbezieher wuchs ihr Anteil an ihnen aber von 26,9 auf 27,3 Prozent.
Deutlicher fiel der Anstieg bei der Gruppe der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Aufstocker aus. Gegenüber dem ersten Quartal 2011 ist ihre Zahl in den ersten drei Monaten des Jahres 2012 um 3,3 Prozent von durchschnittlich 541.000 auf durchschnittlich 559.000 gestiegen. Ihr Anteil an allen Arbeitslosengeld II-Beziehern ist im selben Zeitraum von durchschnittlich 11,4 Prozent im ersten Quartal 2011 auf durchschnittlich 12,4 Prozent im ersten Quartal 2012 gestiegen.
Die finanzielle Unterstützung von Geringverdienern, mit der letztlich nur die ausufernde Niedriglohnbeschäftigung subventioniert wird, kommt den Staat teuer zu stehen. Laut einer Anfang des Jahres veröffentlichten DGB-Studie musste der Bund im Jahr 2010 rund zwei Milliarden Euro ausgeben, um vollzeitbeschäftigten Geringverdienern das Existenzminimum zu sichern. Für Geringverdiener mit einem sozialversicherungspflichtigen Teilzeitjob musste noch einmal dieselbe Summe bereitgestellt werden (siehe 10.01.2012).
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit (2012): Analyse der Grundsicherung für Arbeitssuchende, Oktober, Nürnberg.