Gremien und Kommissionen


Sie möchten sich neben Ihrem Studium in der Hochschulpolitik und der akademischen Selbstverwaltung engagieren und zum Beispiel in den Gremien der Fakultät an Entscheidungen in Studien- und Prüfungsangelegenheiten, finanziellen Fragen oder im Bereich Forschung aktiv mitwirken?



Wir erklären Ihnen, in welchen Gremien der Fakultät Sie als studentische Vertreter*innen aktiv werden können.



Was bedeutet „Akademische Selbstverwaltung“?


Akademische Selbstverwaltung bedeutet, dass die Universität sich und ihre Mitglieder selbst organisiert. Wichtige Entscheidungen zu Forschung, Lehre und Studium werden demnach in den zentralen und dezentralen Gremien der Hochschule beschlossen.


Diese Gremien gibt es auch an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. In ihnen sind alle Statusgruppen vertreten, d.h. Professor*innen, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, Studierende und nicht-wissenschaftlich Beschäftige.


Vertreter*innen aller Statusgruppen können sich in den Gremien der Fakultät engagieren. Nachfolgend gehen wir insbesondere auf die Gruppe der Studierenden ein.


Die Studierenden sind immer stimmberechtigt und können aktiv in den verschiedenen Gremien mitentscheiden.



Welche Gremien gibt es an der Fakultät und wie können Studierende sich dort einbringen?




  • Fakultätsrat und Dekanat


    Das Dekanat (Dekan*in; Studiendekan*in; Forschungsdekan*in) leitet die Fakultät. Es wird vom Fakultätsrat in regelmäßigen Abständen gewählt. Der Dekan bzw. die Dekanin vertritt die Fakultät z.B. in den Gremien der Universität und ist Vorsitzender des Fakultätsrates und der Finanzkommission.


    Studiendekan*in und Forschungsdekan*in sind entsprechend für die Bereiche Studium und Lehre bzw. Forschung an der Fakultät zuständig.


    Der Fakultätsrat ist das höchste Gremium der Fakultät und entscheidet in Fakultätsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung und strategischer Tragweite unter Beteiligung aller Statusgruppen.


    Die anderen Gremien der Fakultät wie z.B. die Studienkommission oder die Finanzkommission bereiten Beschlussvorlagen vor, über welche die Mitglieder des Fakultätsrates entscheiden. Beispielsweise verabschiedet der Fakultätsrat regelmäßig alle Prüfungs-, Studien- und Zulassungsordnungen der wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge.


    Außerdem entscheiden die Mitglieder über finanzielle und personalrechtliche Belange. Letztere können z.B. sogenannte Berufungslisten mit den ausgewählten Kandidat*innen für Professuren sein, die an der Fakultät neu besetzt werden sollen.


    Neben sieben Hochschullehrer*innen, zwei wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen und zwei nicht-wissenschaftlich Beschäftigten sind auch zwei studentische Vertreter*innen Teil des Fakultätsrats. Alle Statusgruppen sind stimmberechtigt.


    Der Fakultätsrat tagt drei bis vier Mal im Semester vor Ort in Göttingen. In bestimmten Fällen können auch Sondersitzungen einberufen werden. Jede Sitzung hat einen öffentlichen und einen nicht-öffentlichen Teil. Am öffentlichen Teil können alle Mitglieder der Fakultät, d.h. auch Studierende, teilnehmen.





  • Studienkommission


    Die Studienkommission beschäftigt sich mit Fragen rund um die Bereiche Lehre, Studium und Prüfungen. Relevante Themen sind zum Beispiel die Sicherstellung der Studienqualität, die Weiterentwicklung von Studiengängen, Anpassungen des Lehrangebots oder die Vergabe von dezentralen Studienqualitätsmitteln.


    Die Studierenden haben in dieser Kommission vier von acht stimmberechtigten Sitzen, so dass Studierende gleichberechtigt mitentscheiden. Zwei Hochschullehrer*innen und zwei wissenschaftliche Mitarbeiter*innen sind ebenfalls stimmberechtigt.


    Vor Entscheidungen des Fakultätsrates in allen Angelegenheiten der Lehre, des Studiums und der Prüfungen muss die Studienkommission angehört werden.





  • Prüfungskommission


    Die Aufgaben der Prüfungskommission sind in der Allgemeinen Prüfungsordnung der Universität geregelt. Die Mitglieder beschäftigen sich u.a. mit Anträgen und Widersprüchen von Studierenden in Prüfungsverfahren und stellen sicher, dass diese möglichst zur Zufriedenheit aller Beteiligten geklärt werden. Außerdem gibt die Kommission der Studiendekanin oder dem Studiendekan Anregungen zur Gestaltung der Prüfungs- und Studienordnungen der Studiengänge.


    Zu den Mitgliedern zählen in der Regel zwei stimmberechtigte studentische Vertreter*innen, die mit über diese Verfahren entscheiden. Darüber hinaus sind vier Hochschullehrer*innen und ein*e wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in Mitglied der Kommission.


    Die Beschlüsse, die in der Kommission gefasst werden, setzt das Prüfungsamt der Fakultät um.





  • Finanzkommission


    Die Fakultät verwaltet im Rahmen der Finanzautonomie ihre Finanzmittel eigenverantwortlich und hat für diese Aufgabe die Finanzkommission gebildet.


    Die Kommission bereitet die finanziellen Entscheidungen für den Fakultätsrat vor und erstellt Beschlussvorlagen für die fakultätseigenen Finanzregeln. Beispielsweise macht die Kommission Vorschläge für die Zuweisung von Finanzbudgets an die Professuren der Fakultät.


    Neben fünf Hochschullehrer*innen zählen ein*e wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in und zwei Studierende zu den Kommissionsmitgliedern.





  • Forschungskommission


    Die Forschungskommission trifft Beschlüsse, welche die Forschung an der Fakultät betreffen, und beschäftigt sich zum Beispiel mit der Einschätzung von wissenschaftlichen Publikationen der Professor*innen und wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen im Rahmen der leistungsorientierten Mittelvergabe.


    Zwei studentische Vertreter*innen wirken an diesen Entscheidungen mit. Außerdem sind fünf Hochschullehrer*innen, zwei wissenschaftliche Mitarbeiter*innen und ein*e nicht-wissenschaftlich Beschäftigte*r Mitglieder der Kommission.






Wie können Studierende Mitglied in diesen Gremien und Kommission werden?


Die Studierenden, die Mitglieder in den Gremien und Kommissionen der Fakultät sind, sind alle Mitglieder des Fachschaftsrats Wirtschaftswissenschaften.


Der Fachschaftsrat ist die gewählte Studierendenvertretung der Fakultät und somit ein Teil der studentischen Selbstverwaltung.


In der studentischen Selbstverwaltung sind nur Studierende vertreten. Sie ist zuständig für die speziellen Angelegenheiten der Studierenden gegenüber der Universität, dem Studentenwerk, der Stadt Göttingen, dem Land Niedersachsen und zwischen den Studierenden der Uni Göttingen und anderer Hochschulen.



Wie wählen Studierende ihre Vertreter*innen in den Gremien?


An der Uni Göttingen finden jedes Jahr im Januar Hochschulwahlen statt, in denen die Studierenden ihre hochschulpolitischen Vertreter*innen wählen sowie über das Bahn-, Bus- und Kultursemesterticket abstimmen.


An der Uni sind verschiedene hochschulpolitische Gruppen aktiv, deren Vertreter*innen sich zur Wahl stellen - darunter auch Vertreter*innen der Gruppen, die dann später die Mitglieder des Fachschaftsrats Wirtschaftswissenschaften bilden.


Ausführliche Infos zu den Hochschulwahlen und zur studentischen Selbstverwaltung finden Sie auf den Webseiten des Allgemeinen Studierendenausschusses (kurz AStA). Der AStA ist das oberste Gremium der studentischen Selbstverwaltung.



Wie können Studierende außerdem noch Einfluss auf Entscheidungen im Bereich Studium und Lehre nehmen?


Der Fachschaftsrat Wirtschaftswissenschaften entsendet ebenfalls Vertreter*innen in Berufungskommissionen für Professuren.


Diese Kommissionen werden immer eingerichtet, wenn Professuren an der Fakultät neu besetzt werden. Die Bewerber*innen müssen in den Berufungsverfahren u.a. darlegen, welche Lehrveranstaltungen sie an der Fakultät anbieten würden, wenn Sie auf die Professur berufen würden, und halten in der Regel zudem eine kurze Vorlesung (Lehrvortrag) zu einem vorher von der Kommission festgelegten Thema.


Die studentischen Vertreter*innen sind stimmberechtigte Mitglieder und entscheiden also bei der Auswahl neuer Professor*innen mit.







Innenhof eines Bürogebäudes mit Glasfassaden und dem Dach einer Glaspyramide im Abendlicht. Einige Bürofenster sind von innen beleuchtet.



Kontakt



Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Georg-August-Universität Göttingen

Platz der Göttinger Sieben 3

37073 Göttingen


Tel. 0551 39-27190
dekanat@wiwi.uni-goettingen.de