Das Promotionsstudium in BeCog

Forschungsthemen
Die thematische Bandbreite in BeCog reicht vom Sozialverhalten von Primaten bis zu neurokognitiven Untersuchungen beim Menschen und ist v.a. durch die Forschungsschwerpunkte der Mitglieder definiert. Die beteiligten Wissenschaftler und ihre Forschungsinteressen sind unter Mitglieder kurz vorgestellt.

Einbettung in die Arbeitsgruppen
Die Studierenden gehören der Fakultät für Biologie und Psychologie an und werden in die Arbeitsgruppen der jeweiligen Hauptbetreuer integriert (unsere Schwesterprogramm in den Geisteswissenschaften finden Sie hier). Sie arbeiten selbständig an ihrem eigenen Forschungsprojekt, welches die Grundlage für die Dissertation bildet.

Betreuungsausschuss
Die Betreuung der Studierenden wird von einem mindestens dreiköpfigen Betreuungsausschuss (Thesis advisory committee, TAC) übernommen, welcher vom Programmausschuss bestätigt wird. Studierende und Betreuungsausschuss treffen sich regelmäßig, um ausführlich über die Fortschritte, Entwicklungen und Planungen zu sprechen (TAC Meetings). Das erste Treffen sollte spätestens sechs Monate nach Beginn der Dissertation und anschließend im jährlichen Rhythmus stattfinden; die Studierenden sind jedoch aufgefordert, die Termingestaltung ihren eigenen Erfordernissen (Feldaufenthalte, abgeschlossene Teilprojekte, etc.) anzupassen und ggf. bereits vor Ablauf der ersten sechs Monate ein erstes Treffen mit dem Programmausschuss zu vereinbaren. Die Treffen sind von den Studierenden mit ca. 3 Monaten Vorlauf zu terminieren und mit dem TAC abzusprechen. Zur Vorbereitung jedes Treffens versenden die Studierenden zunächst einen kurzen schriftlichen Bericht (ca. 1 Seite) an die Mitglieder des Betreuungsausschusses. Die Treffen beginnen mit einer kurzen Präsentation um alle Mitglieder über das Thema, die Methode die Ergebnisse (falls vorhanden) und den Fortschritt des Projekts zu informieren (ca. 30 min). In der anschließenden Diskussion werden tiefergehend die fachlichen Aspekte der Arbeit, die erfüllten Credit-Vorgaben und die weitere Entwicklung der Studierenden besprochen (z.B. Zeitleiste für den Projektabschluss oder die Fertigstellung der Arbeit, sowie weitere Karriereschritte). Zu jedem Treffen gehören abschließend eine Diskussionsrunde zwischen Studierenden und Zweit-, und Drittbetreuer um Aspekte in der direkten Betreuung abzusprechen, sowie eine Diskussionsrunde ohne den Studierenden.

Für das Treffen sollte mindestens 1,5 Stunde eingeplant werdend. Die Treffen sind zu protokollieren. Das Protokoll wird zunächst mit dem TAC abgestimmt, bevor der Bericht und das Protokoll an das Koordinationsbüro gesendet werden. Nach dem Treffen hat der Studierende darauf zu achten, dass all TAC Mitglieder auf der „Checkliste“ unterzeichnen. Das Vorzeigen der Unterschrift ist erforderlich bei der Einreichung der Arbeit.

Es wird empfohlen, dass all Studierenden die Details des Berichts, der Präsentation und des TAC Meetings im Ganzen im Vorfeld mit anderen Studierenden der eigenen Abteilung diskutieren (da Struktur und Inhalt variieren kann) und vor dem ersten Treffen mit dem Hauptbetreuer Rücksprache halten.

Module
In der Regel müssen die Studierenden innerhalb des 1. Jahres den Besuch einer Veranstaltung zur guten wissenschaftlichen Praxis nachweisen.
Über ihre eigene Forschungsarbeit hinausgehend nehmen die Studierenden an verschiedenen Modulen im Umfang von 20 ECTS-Punkten teil. Diese Module sind breitgefächert gestaltet, gehen inhaltlich über das eigentliche Forschungsprojekt hinaus und sollen die Studierenden möglichst vielgestaltig auf ihre zukünftigen Tätigkeiten vorbereiten. Die Auswahl der zu belegenden Kurse ist den Studierenden freigestellt und erfolgt nach Rücksprache mit ihrem Betreuer / ihrer Betreuerin. Neben der Teilnahme an von BeCog organisierten Kursen können auch anderweitige Kursangebote genutzt werden.
In jedem der folgenden Module sind mehrere Kurse oder Veranstaltungen zu belegen; pro Modul sind Studienleistungen im Umfang von 4 ECTS-Punkten zu erbringen:

Modul 1: Forschung lernen und reflektieren
In diesem Modul lernen die Studierenden, sich kritisch mit ihrem Forschungsvorhaben und dem jeweiligen Forschungsgebiet auseinanderzusetzen und ihr Themengebiet in kurzen Vorträgen vorzustellen. Die in diesem Modul zu erbringenden ECTS-Punkte werden durch die aktive Teilnahme an Kolloquien, Seminaren und Journal Clubs erzielt; neben den Seminarreihen von BeCog, dem CRC Textstrukturen und dem DPZ können auch sonstige Vortragsreihen sowie abteilungsinterne Seminare und Journal Clubs besucht werden.

Modul 2: Fachliche und methodische Grundlagen
In diesem Modul erlernen die Studierenden Methoden und Techniken kennen, die für die Bearbeitung ihres Forschungsgebietes erforderlich sind. Die von BeCog organisierten Methodenkurse können dem Methodenkursverzeichnis auf dieser Website entnommen werden. Weitere, auch extern angebotene Kurse können belegt und nach Rücksprache mit dem Betreuer / der Betreuerin anerkannt werden.

Modul 3: Wissenschaftliche Lehre
In diesem Modul beteiligen sich die Studierenden unter Anleitung durch ihre Betreuer an der Lehre und erwerben hierbei wichtige Fähigkeiten in der Vermittlung von Inhalten und der Betreuung von Studierenden. Im Verlauf des Promotionsstudiums sollen sich alle Studierenden entweder an der Durchführung von Lehrveranstaltungen oder der Betreuung von Bachelor- und Masterstudenten beteiligen. Die Ausgestaltung der Lehrleistung ist mit dem Betreuer / der Betreuerin bzw. dem Betreuungsausschuss zu besprechen.

Modul 4: Wissenschaftliche Kommunikation
Ziel dieses Moduls ist es, den Studierenden die Kenntnisse und Fähigkeiten zur erfolgreichen Präsentation ihrer eigenen Arbeiten zu vermitteln. Hierfür sollen sie während ihres Promotionsstudiums an mindestens zwei Fachtagungen teilnehmen und ihre Arbeiten im Rahmen von Posterpräsentationen oder Vorträgen vorstellen.

Modul 5: Schlüsselkompetenzen
Den Studierenden soll im Rahmen dieses Moduls die Möglichkeit gegeben werden, sich in den immer stärker an Bedeutung gewinnenden Schlüsselkompetenzen fortzubilden. Hierbei sollen Fähigkeiten erworben werden, die für die weitere berufliche Laufbahn von Bedeutung sind. Auf Grund der großen Diversität des Angebots sollen die Studierenden gemeinsam mit ihrem Betreuungsausschuss individuell diejenigen Kurse wählen, die für die oder den Studierenden die größte Bedeutung haben. An der Universität Göttingen werden geeignete Kurse u.a. vom ZESS (Zentrale Einrichtung für Sprachen und Schlüsselqualifikationen), der Hochschuldidaktik oder dem Dorothea-Schlözer-Mentoringprogramm; jedoch ist auch die Nutzung sonstiger Angebote möglich.

Die Teilnahme an den einzelnen Kursen kann durch eine Teilnahmebestätigung und anschließende Unterschrift des Dozenten / der Dozentin oder des Betreuers / der Betreuerin der Dissertation in der Checkliste, die alle Studierende zu Beginn des Studiums ausgehändigt bekommen, bestätigt werden. Anderweitige Zertifikate können anerkannt werden und Vorlagen stehen in der rechten Spalte zur Verfügung.

Retreats
Es ist vorgesehen, dass alle Studierenden an einem jährlichen Retreat teilnehmen können. Seit 2018 erfolgt der Retreat in Zusammenarbeit mit dem Graduiertenkolleg 2070.

Dauer der Promotion
Das Promotionsstudium ist so organisiert, dass die Promotion innerhalb von drei Jahren abgeschlossen werden kann. Sollte dies aus unvorhersehbaren Gründen nicht möglich sein, so ist eine Verlängerung um maximal zwei Jahre möglich. Eine Verlängerung erfolgt alle sechs Monate durch vom Betreuungsausschuss unterschriebenen Antrag an den Programmausschuss (das Formblatt findet sich in der rechten Spalte). Eine durchgehende Einschreibung an der Universität Göttingen bis zum Abschluss der Verteidigung ist verpflichtend.

Dissertation
Die Studierenden erstellen bevorzugt eine publikations-basierte Dissertation. Die Studierenden sind auf den Publikationen Erstautor/-in. Neben den Manuskripten umfasst die Dissertation außerdem eine umfangreiche Einleitung und Diskussion. Weiterhin ist die Einreichung einer Monographie möglich.

Abschluss der Dissertation und Prüfung
Nach Fertigstellung der Dissertation ist die Zulassung zur Promotionsprüfung schriftlich an den Programmausschuss zu richten; neben der Dissertation ist u.a. auch die Checkliste zur Bestätigung des Erwerbs aller notwendigen Credits sowie eine Vorschlagsliste mit den Namen der Referierenden sowie der weiteren Mitglieder der Prüfungskommission einzureichen. Die genauen Vorgaben sind der GAUSS Rahmenpromotionsordnung (§9) zu entnehmen.

Verteidigung
Neben der Abgabe einer schriftlichen Dissertation ist zudem eine mündliche Verteidigung vorgesehen. Die Verteidigung ist öffentlich. In dieser berichten die Studierenden einem sechsköpfigen Prüfungskomitee in einem 30-minütigen Vortrag über ihre Forschungstätigkeit. Daran anschließend erfolgt eine 30 - 60 Minuten dauernde Fragerunde. Die Verteidigung findet in englischer Sprache statt.

Ordnungen
Die Regularien basieren auf der Rahmenpromotionsordnung (RerNatO) von GAUSS. Darüber hinausgehende Bestimmungen sind im Anhang 10 der RerNatO geregelt. Eine ausführliche Beschreibung der zu belegenden Module ist dem Modulhandbuch zu entnehmen. Weiterhin gelten die Regeln guter Praxis für die Promotionsbetreuung und guter wissenschaftlicher Praxis.

Verhalten in Konfliktfällen
In Konfliktfällen können sich die Studierenden jederzeit an ihre Betreuer, den Betreuungsausschuss, das BeCog-Koordinationsbüro oder den BeCog-Programmausschuss wenden. Weiterhin steht die GAUSS Ombudsfrau, Prof.Dr. Ina Kersten als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Sämtliche Konfliktfälle werden vertraulich behandelt.

Weiterführende Informationen
In der rechten Spalte finden Sie weiterführende Informationen und Leitfäden.