Anerkennung von Alternativmodulen


AnerkennungAlternativmoduleKlein


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Wo finde ich die Regelungen zur Beantragung eines Alternativmoduls?

Die studiengangspezifischen Prüfungsordnungen der Bachelor- und Masterstudiengänge der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (außer Wirtschaftspädagogik) ermöglichen in ausgewählten Bereichen (z. B. Wahlbereich oder Studium Generale), anstelle der genannten Module auch andere Module (Alternativmodule) zu belegen. Bitte informieren Sie sich in Ihrer aktuell gültigen Prüfungsordnung über die Regelungen in Ihrem Studiengang.

Wann kann ich ein Alternativmodul beantragen?

Um zu entscheiden, ob Sie einen Antrag auf Anerkennung eines Alternativmoduls stellen können, beachten Sie bitte die folgende Grafik:

AntragstellungAlternativmoduleMitte

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Wie stelle ich den Antrag auf Anerkennung eines Alternativmoduls?

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen bei der Wirtschaftswissenschaftlichen Studienberatung ein:

  • den schriftlichen Antrag auf Anerkennung eines Alternativmoduls (siehe weiterführende Links)
  • die Modulbeschreibung des beantragten Moduls (diese soll den Inhalt des Moduls sowie Kreditpunkteanzahl und Prüfungsmodalitäten wiedergeben)


Bitte schicken Sie uns, aufgrund der aktuellen Home-Office Regelungen, die Anträge und Modulbeschreibungen als ein PDF pro Antrag per E-Mail zu. Zusätzlich zu den Anträgen benötigen wir weiterhin ihren Leistungsnachweis. Dieser wird ggf. im Original nachgefordert.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung von Anträgen zur Anerkennung von Alternativmodulen ein längerer Prozess ist und daher dauern kann. Vor allem, wenn Sie die Anerkennung von Modulen anderer Fakultäten wünschen (nicht B.WIWI. oder M.WIWI Module). Die Anerkennung bis zum Prüfungstermin kann nur gelingen, wenn der Antrag 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn gestellt wird. Bei Anträgen die danach eingehen, kann die rechtzeitige Prüfung vor dem Prüfungstermin nicht sichergestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie einen Antrag auf Anerkennung von Alternativmodulen nur dann stellen können, wenn Sie das Modul noch nicht absolviert haben (vgl. Allgemeine Prüfungsordnung § 13 (9)).

Wie verläuft die Antragsprüfung?

Die Entscheidung über die Genehmigung des Antrags trifft die Studiendekanin oder der Studiendekan der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Diese oder dieser wird vor der Entscheidung eine Stellungnahme über die Zweckmäßigkeit des Modulersatzes von Lehrenden des Studiengangs einholen, für den die oder der Studierende eingeschrieben ist.

Der Antrag kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden; ein Rechtsanspruch der oder des antragstellenden Studierenden besteht nicht (siehe Prüfungsordnung des jeweiligen Bachelor- oder Masterstudiengangs).