Nein. Die Bachelorstudiengänge BWL, WINF, WiPäd, VWL und SDS bekommen eine neue Struktur. Zeitgleich ändert sich auch Regelungen zur Notenverbesserung, "Notenstreichung", Fristen bis zu dem bestimmte Credits erreicht sein müssen, Pflichtberatung u.a. Daher gibt es neue Prüfungs- und Studienordnungen (PStO) für jeden Bachelor-Studiengang und eine neue Rahmenprüfungs- und Studienordnung (RPO-BA). Rein formell sind es neue Versionen der Ordnungen, aber keine neuen Studiengänge. Studienbeginn vor dem WiSe26/27: Wenn Sie in der bisherigen Prüfung- und Studienordnung bleiben, sind die Übergangsbestimmungen relevant. Wenn Sie in die neue Prüfungs- und Studienordnung wechseln, sind die Wechselbestimmungen für Sie relevant. Lesen Sie sich die Dateien zu den Übergangs- und Wechselbestimmungen sowie die Informationen zu den Änderungen der Rahmenprüfungsordnung (u.a. Notenverbesserung, "Notenstreichung", Fristen bis zu dem bestimmte Credits erreicht sein müssen, Pflichtberatung) durch. Bei Fragen wenden Sie sich an die in den Dokumenten genannten Kontakten. Nein. Wenn Sie das bisherige Modul mit 8 C bereits bestanden haben, wird die bisherige Creditzahl übernommen. Wenn Sie das Modul noch nicht bestanden haben, können Sie nur das Modul mit der neuen Creditzahl (6 C) belegen und bekommen daher die neue Anzahl der Credits. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie in der bisherigen Prüfungs- und Studienordnung bleiben oder ob Sie in die neue wechseln. Die Wirtschaftswissenschaftliche Studienberatung und das Wirtschaftswissenschaftliche Prüfungsamt beraten Sie gerne. Nein, Sie müssen das neue Modul nicht erneut belegen, wenn Sie das bisherige bereits bestanden haben. Sowohl in den Wechsel- als in den Übergangsbestimmungen finden Sie Tabellen, die auflisten, welche bisherigen Module wo in der bisherigen und neuen PStO übernommen werden. Dabei handelt es sich steht um ein "oder". Da es sich nicht um neue Studiengänge handelt, wird der Studiengang nicht gewechselt. Nein, bis einschließlich SoSe 2029 kann in der bisherigen Prüfungs- und Studienordnung weiter studiert werden, wenn der Studienbeginn im jeweiligen Studiengang vor dem WiSe 26/27 gewesen ist. Sie entscheiden das. Dazu müssen Sie einen (formlosen) Antrag beim Wiwi-Prüfungsamt stellen: https://www.uni-goettingen.de/de/709651.html Dies müssen Sie beim Prüfungsamt beantragen. Informationen dazu, wie dies genau funktioniert, finden Sie auf der Seite vom Prüfungsamt: https://www.uni-goettingen.de/de/709651.html Nein. Der Wechsel ist nur in eine Richtung möglich: von bisheriger zu neuer PStO. Die bisherige Prüfungs- und Studienordnung gilt bis einschließlich SoSe29, so lange ist ein freiwilliger Wechsel in die neue Prüfungs- und Studienordnung möglich. Danach (ab WiSe29/30) muss gewechselt werden. Das Wirtschaftswissenschaftliche Prüfungsamt unterstützt Sie bei Fragen zum Wechsel/zu den Wechselbestimmungen: Sie selbst. Wenn Sie in die neue Prüfungs- und Studienordnung wechseln wollen, teilen Sie dem Wiwi-Prüfungsamt mit, welche Module in welchen Bereich sollen, falls mehrere Bereiche möglich sind. Nach einem Wechsel gilt: Es müssen alle Pflichtmodule bestanden werden, egal wie viele Credits bereits erreicht wurden oder in welchem Semester Sie bereits sind. Wenn Sie in der bisherigen PStO bleiben, werden die ersten beiden Fristen für das endgültige Nichtbestehen etwas vereinfacht. Diese Regelung der RPO-BA hat sich geändert. Siehe vorherige Frage. Bisher gilt, dass es für bis zu zwei Module der Orientierungsphase (B.WIWI-OPH) einen Viertversuch gibt, wenn diese Module von der Wiwi-Fakultät sind. Bisher gilt, dass es für bis zu zwei Module der Orientierungsphase (B.WIWI-OPH) einen Viertversuch gibt, wenn diese Module von der Wiwi-Fakultät sind. Nein. Egal, ob Sie wechseln oder in der bisherigen Struktur bleiben, es sind maximal 2 Viertversuche möglich. Bereits verwendetet Viertversuche werden mitgezählt. Die Bachelor-Arbeit kann angemeldet werden, wenn mindestens 90C aus dem Studiengang erbracht wurden. Dabei ist es egal, aus welchem Bereich die 90C die stammen. Hier gibt es keine Änderungen im Vergleich zu den bisherigen Regelungen. Siehe hier: https://www.uni-goettingen.de/de/613369.html Ja, da es sich in der neuen Prüfungs- und Studienordnung um ein Pflichtmodul handelt, muss das Modul belegt werden. Es muss aber nicht nochmal ein Pflichtseminar gemacht werden. Nein. In der bisherigen Prüfungs- und Studienordnung handelt es sich nicht um ein Pflichtmodul. Das Modul kann in der bisherigen PStO nicht belegt werden. Ein Wechsel ist dennoch möglich. Für das Erreichen des Studienabschluss ist es jedoch notwendig, dass alle neuen Pflichtmodule erfüllt sind. Ja. Da die Regelung großzügiger wird, gilt ab dem WiSe 2026/27 die Regelung der neuen RPO-BA für alle, egal ob Sie wechseln oder in der bisherigen PStO bleiben. Wenn Sie Ihren Studienabschluss im SoSe 2026 erreichen und das Ergebnis der letzten Prüfungsleistung bis zum 30.09.2026 da ist, gilt noch die alte Regelung zur Notenstreichung. Nach einem Wechsel gilt: Es müssen alle Pflichtmodule bestanden werden, egal wie viele Credits bereits erreicht wurden oder in welchem Semester Sie bereits sind. Ja. Unabhängig davon, ob Sie wechseln oder nicht, ist die neue Abmeldefrist für alle Klausuren der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (WIWI-Kennung) 96 Stunden (statt wie bisher 24 Stunden) vor der Klausur. Wenn Sie die Module ab dem WiSe 2026/27 belegen und die Prüfung absolvieren, um die Note zu verbessern, erhalten Sie auch nur 6 C, wenn die Note besser ist als vorher. Hier gibt es für Alle, egal wann das Studium begonnen wurde, die neue, großzügigere RPO-BA Regel ab 01.10.2026, dass 4 Notenverbesserungen möglich sind, egal in welchem Fachsemester die Prüfung bestanden wurde und egal in welchem Bereich des Studiengangs. Ja, denn es gibt weniger Orientierungsmodule. Für alle gilt ab WiSe 2026/27, dass Pflichtberatungen nur noch für die neuen Orientierungsmodule notwendig sind. Ja, die Prüfungsversuche werden mitgenommen. 37073 Göttingen Oeconomicum, 1. Obergeschoss
FAQ zu Übergangsbestimmungen aufgrund von Neuerungen der Bachelorstudiengänge ab WiSe26/27
Allgemeine Fragen = Was ist überhaupt los?
Handelt es sich um neue Studiengänge?
Sind für mich die Übergangs- oder die Wechselbestimmungen relevant?
Wo/Wie kann ich anfangen, mich zu informieren?
Ich habe gesehen, dass manche Module nun eine andere Creditanzahl haben (z.B. Mathe 6C statt 8C). Kann ich mir jetzt aussuchen, ob ich das Modul mit den bisherigen Credits oder der neuen Creditzahl belege?
Ich weiß nicht, ob für mich ein Wechsel oder das Bleiben in der bisherigen Prüfungs- und Studienordnung das Richtige ist. Mit wem kann ich darüber reden?
Ich habe das OPH-Mathemodul mit 8C bereits bestanden. Muss ich nun das neue Mathemodul (B.WIWI-QMW.0015 Mathematik für Wirtschaftswissenschaften) mit 6C auch noch belegen? Wie ist das bei ähnlichen Modulen, wie zum Beispiel Mikroökonomik I (OPH-Modulkennung und nun VWL-Kennung)
Wechsel in die neue PStO
Information:
Weitere FAQs, speziell zum Wechsel, finden Sie auf der Seite des Prüfungsamts: PO‑Versionen ab WS26/27
Was ist mit "Wechsel" gemeint?
Muss ich in die neue Prüfungs- und Studienordnung wechseln?
Wer entscheidet, ob ich in die neue Prüfungs- und Studienordnung wechsle?
Wie kann ich wechseln?
Kann ich auch wieder zurück in die bisherige Prüfungs- und Studienordnung wechseln?
Wie lange ist ein Wechsel mit den Wechselbestimmungen möglich?
Ich habe Fragen zum Wechsel/zu den Wechselbestimmungen. An wen kann ich mich wenden?
Manche meiner bereits bestandenen Module können in der neuen Prüfungs- und Studienordnung in verschiedene Bereiche zugeordnet werden. Wer entscheidet, wo die Module zugeordnet werden?
Was ist mit Pflichtmodulen, wenn ich wechsle?
Welche Fristen gibt es?
Ich will in der bisherigen PStO bleiben, habe aber gehört, die Fristen das endgültige Nichtbestehen haben sich geändert. Was gilt jetzt für mich?
Ich will nicht wechseln und habe gehört, ich muss Mathe trotzdem nicht mehr bis zum Beginn der 3. Fachsemesters machen. Stimmt das? Oder muss ich weiterhin Mathe + X Credits erfüllen vor meinem 3ten Fachsemester?
Vierte Prüfungsversuche
Ich möchte wechseln. Habe ich weiterhin Viertversuche für bestimmte Module?
Ich möchte nicht wechseln. Hat dies Auswirkungen auf eventuelle Viertversuche?
Ich habe schon einen oder zwei Viertversuche verwendet. Bekomme ich nun neue?
Bachelor-Arbeit
Ich möchte nicht wechseln. Was gilt nun für mich für die Anmeldung zur Bachelorarbeit?
In welchem Fachgebiet kann ich die Bachelor-Arbeit schreiben?
Ich studiere BWL/WINF/WIPÄD: Ich habe bereits ein Pflichtseminar bestanden. Muss ich nach einem Wechsel nun trotzdem noch das Modul 'B.WIWI-ECON.0003 Wissenschaftliches Arbeiten mit KI' machen, welches Voraussetzung für das Seminar ist?
Ich studiere BWL/WINF/WIPÄD: Ich möchte nicht wechseln. Muss ich das neue Modul 'B.WIWI-ECON.0003 Wissenschaftliches Arbeiten mit KI' trotzdem machen, um ein Seminar zu belegen und/oder meine Bachelorarbeit schreiben zu können?
Ich studiere BWL/WINF/WIPÄD: Ich habe meine Bachelorarbeit bereits angemeldet und möchte in die neue Prüfungs- und Studienordnung wechseln. Ich habe das Modul 'B.WIWI-ECON.0003 Wissenschaftliches Arbeiten mit KI' noch nicht belegt. Kann ich trotzdem wechseln?
Notenstreichen
Ändern sich die Regelungen zur "Streichung" von Noten?
Ab wann gelten die neuen Regelungen zur "Streichung" von Noten?
Pflichtmodule
Was ist mit Pflichtmodulen?
Prüfungsabmeldung
Ändert sich etwas an den Fristen zur Abmeldung von Klausuren?
Notenverbesserung
Ich möchte meine Note in einem Modul, wofür ich noch 8 C (Mathe, Statistik, Recht) erhalten habe verbessern, es gibt jetzt aber nur noch die 6 C Module. Wie viele C bekomme ich, wenn ich die Note verbessern will?
Was hat sich bei den Notenverbesserungen geändert?
Pflichtberatung
Ändert sich etwas an den Pflichtberatungen vor dem 3. Prüfungsversuch der Orientierungsphasenmodule?
Prüfungsversuche
Was ist mit meinen bisherigen Prüfungsversuchen? Werden diese für Module mit geändertem Namen und/oder geänderter Modulkennung und/oder geänderte Creditanzahl übernommen?
Studiengangspezifische FAQs finden Sie hier:
Betriebswirtschaftslehre: FAQ BWL
Sustainable Development Studies: FAQ SDS
Volkswirtschaftslehre: FAQ VWL
Wirtschaftspädagogik: FAQ WiPäd
Wirtschaftsinformatik: FAQ WINF

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