FAQ zu Übergangsbestimmungen aufgrund von Neuerungen der Bachelorstudiengänge ab WiSe26/27










Allgemeine Fragen = Was ist überhaupt los?







Nein. Die Bachelorstudiengänge BWL, WINF, WiPäd, VWL und SDS bekommen eine neue Struktur. Zeitgleich ändert sich auch Regelungen zur Notenverbesserung, "Notenstreichung", Fristen bis zu dem bestimmte Credits erreicht sein müssen, Pflichtberatung u.a. Daher gibt es neue Prüfungs- und Studienordnungen (PStO) für jeden Bachelor-Studiengang und eine neue Rahmenprüfungs- und Studienordnung (RPO-BA). Rein formell sind es neue Versionen der Ordnungen, aber keine neuen Studiengänge.










Studienbeginn vor dem WiSe26/27: Wenn Sie in der bisherigen Prüfung- und Studienordnung bleiben, sind die Übergangsbestimmungen relevant. Wenn Sie in die neue Prüfungs- und Studienordnung wechseln, sind die Wechselbestimmungen für Sie relevant.


Studienbeginn ab WiSe26/27: Für Sie sind weder die Übergangs- noch die Wechselbestimmungen relevant, da Sie automatisch in der neuen Prüfungs- und Studienordnung sind.










Lesen Sie sich die Dateien zu den Übergangs- und Wechselbestimmungen sowie die Informationen zu den Änderungen der Rahmenprüfungsordnung (u.a. Notenverbesserung, "Notenstreichung", Fristen bis zu dem bestimmte Credits erreicht sein müssen, Pflichtberatung) durch. Bei Fragen wenden Sie sich an die in den Dokumenten genannten Kontakten.

- Bachelor BWL: https://uni-goettingen.de/de/709064.html

- Bachelor VWL: https://uni-goettingen.de/de/709088.html

- Bachelor Sustainable Development Studies: https://uni-goettingen.de/de/709091.html

- Bachelor Wirtschaftsinformatik: https://uni-goettingen.de/de/709082.html

- Bachelor Wirtschaftspädagogik: https://uni-goettingen.de/de/709085.html










Nein. Wenn Sie das bisherige Modul mit 8 C bereits bestanden haben, wird die bisherige Creditzahl übernommen. Wenn Sie das Modul noch nicht bestanden haben, können Sie nur das Modul mit der neuen Creditzahl (6 C) belegen und bekommen daher die neue Anzahl der Credits. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie in der bisherigen Prüfungs- und Studienordnung bleiben oder ob Sie in die neue wechseln.


In den Übergangs- und Wechselbestimmungen finden Sie Informationen dazu, in welchem Bereich dann ggf. weniger C oder mehr C belegt werden müssen, um die Differenz der 2 C auszugleichen.


Für den Bachelor-Abschluss müssen immer mind. 180 C erreicht werden. Es ist möglich, einen Abschluss mit mehr als 180 C zu bekommen.










Die Wirtschaftswissenschaftliche Studienberatung und das Wirtschaftswissenschaftliche Prüfungsamt beraten Sie gerne.


Wichtig: In der neuen Prüfungs- und Studienordnung gibt es je nach Studiengang andere, zum Teil neue Pflichtmodule. Diese müssen belegt werden, wenn Sie in die neue PStO wechseln, egal in welchem Fachsemester Sie wechseln und wie viele Credits Sie bereits absolviert haben.










Nein, Sie müssen das neue Modul nicht erneut belegen, wenn Sie das bisherige bereits bestanden haben. Sowohl in den Wechsel- als in den Übergangsbestimmungen finden Sie Tabellen, die auflisten, welche bisherigen Module wo in der bisherigen und neuen PStO übernommen werden. Dabei handelt es sich steht um ein "oder".

Wenn Sie das bisherige Modul bereits bestanden haben, müssen Sie das neue Modul nicht belegen. Wenn Sie das bisherige Modul noch nicht bestanden haben, müssen bzw. können Sie das neue belegen (je nachdem, ob es ein Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlmodul für Sie ist).

Die bisherigen Module gibt es ab dem WiSe26/27 nicht mehr.






Wechsel in die neue PStO


Information:
Weitere FAQs, speziell zum Wechsel, finden Sie auf der Seite des Prüfungsamts: PO‑Versionen ab WS26/27





Da es sich nicht um neue Studiengänge handelt, wird der Studiengang nicht gewechselt.

Es handelt sich um einen Wechsel in eine neue Version der Prüfungs- und Studienordnung, daher verwenden wir überall die Abkürzung 'neue PStO' bzw. 'bisherige PStO', wenn wir von der Version bis SoSe 2026 sprechen.










Nein, bis einschließlich SoSe 2029 kann in der bisherigen Prüfungs- und Studienordnung weiter studiert werden, wenn der Studienbeginn im jeweiligen Studiengang vor dem WiSe 26/27 gewesen ist.

Wenn Sie zum WiSe 26/27 oder später den Studiengang (z.B. von BWL zu VWL) ändern, müssen Sie nach der neuen PStO studieren.










Sie entscheiden das. Dazu müssen Sie einen (formlosen) Antrag beim Wiwi-Prüfungsamt stellen: https://www.uni-goettingen.de/de/709651.html


Wenn Sie absehbar bis zum Ende des SoSe 2029 in der bisherigen PStO nicht mit dem Bachelor fertig werden, empfehlen wir, sich frühzeitig mit einem Wechsel zu beschäftigen. Ab WiSe 2029/30 kann nur noch nach der neuen PStO studiert werden.










Dies müssen Sie beim Prüfungsamt beantragen. Informationen dazu, wie dies genau funktioniert, finden Sie auf der Seite vom Prüfungsamt: https://www.uni-goettingen.de/de/709651.html


Ein Wechsel kann nicht rückgängig gemacht werden.










Nein. Der Wechsel ist nur in eine Richtung möglich: von bisheriger zu neuer PStO.










Die bisherige Prüfungs- und Studienordnung gilt bis einschließlich SoSe29, so lange ist ein freiwilliger Wechsel in die neue Prüfungs- und Studienordnung möglich. Danach (ab WiSe29/30) muss gewechselt werden.










Das Wirtschaftswissenschaftliche Prüfungsamt unterstützt Sie bei Fragen zum Wechsel/zu den Wechselbestimmungen:

https://www.uni-goettingen.de/de/47926.html










Sie selbst. Wenn Sie in die neue Prüfungs- und Studienordnung wechseln wollen, teilen Sie dem Wiwi-Prüfungsamt mit, welche Module in welchen Bereich sollen, falls mehrere Bereiche möglich sind.










Nach einem Wechsel gilt: Es müssen alle Pflichtmodule bestanden werden, egal wie viele Credits bereits erreicht wurden oder in welchem Semester Sie bereits sind.

Dies gilt auch für das "Modul zum Studieneinstieg". (Wenn es in Ihrem Studiengang ein Pflichtmodul ist.)

Dies gilt auch für das Modul, welches Voraussetzung für das Schreiben der Seminararbeit ist, unabhängig davon, ob die Seminararbeit schon geschrieben wurde oder nicht. (Wenn dieses Modul in Ihrem Studiengang ein Pflichtmodul ist.)







Welche Fristen gibt es?







Wenn Sie in der bisherigen PStO bleiben, werden die ersten beiden Fristen für das endgültige Nichtbestehen etwas vereinfacht.


- Bis zum Beginn des 3. Fachsemesters müssen mind. 18 C aus den Pflichtmodulen der Orientierungsphase bestanden sein. Es werden die bisherigen oder die neuen Module berücksichtigt für die Frist. Die Regelung das Mathematik bis dahin bestanden sein muss entfällt.

- Bis zum Beginn des 7. Fachsemesters müssen mind. 90 c erfolgreich absolviert sein. Die Regelung, dass darunter alle Module mit der Kennung B.WIWI-OPH sein müssen entfällt.


- HINWEIS: Ab dem SoSe 2029 ändert sich für alle die Frist. Dann müssen die Leistungen bis zum Ende des 2. Fachsemesters bestanden sein. Grund ist, dass ab dem SoSe 2029 keine Wiederholungsprüfungen im März/April bzw. Oktober mehr angeboten werden. Es gibt dann nur noch einen Prüfungstermin pro Semester.










Diese Regelung der RPO-BA hat sich geändert. Siehe vorherige Frage.

Mathe muss je nach Studiengang spätestens bis zur Anmeldung der Bachelor-Arbeit bestanden sein.


Alle Änderungen in der RPO-BA und was für den Übergang gilt, finden Sie in der Übersichtstabelle zu den RPO-Änderungen: (https://www.uni-goettingen.de/de/document/download/def1583c4b49e33ddbaa23683f30b2f9.pdf/%C3%9Cbersicht%20RPO-%C3%84nderungen%20bei%20Studienbeginn%20vor%2001.10.26_2026_06_15.pdf )







Vierte Prüfungsversuche







Bisher gilt, dass es für bis zu zwei Module der Orientierungsphase (B.WIWI-OPH) einen Viertversuch gibt, wenn diese Module von der Wiwi-Fakultät sind.

Neu ist, dass es für bis zu zwei beliebige Module der Wiwi-Fakultät einen Viertversuch gibt (Module mit B.WIWI-Kennung).










Bisher gilt, dass es für bis zu zwei Module der Orientierungsphase (B.WIWI-OPH) einen Viertversuch gibt, wenn diese Module von der Wiwi-Fakultät sind.

Neu ist, dass es für bis zu zwei beliebige Module der Wiwi-Fakultät einen Viertversuch gibt (Module mit B.WIWI-Kennung).










Nein. Egal, ob Sie wechseln oder in der bisherigen Struktur bleiben, es sind maximal 2 Viertversuche möglich. Bereits verwendetet Viertversuche werden mitgezählt.







Bachelor-Arbeit







Die Bachelor-Arbeit kann angemeldet werden, wenn mindestens 90C aus dem Studiengang erbracht wurden. Dabei ist es egal, aus welchem Bereich die 90C die stammen.










Hier gibt es keine Änderungen im Vergleich zu den bisherigen Regelungen. Siehe hier: https://www.uni-goettingen.de/de/613369.html










Ja, da es sich in der neuen Prüfungs- und Studienordnung um ein Pflichtmodul handelt, muss das Modul belegt werden. Es muss aber nicht nochmal ein Pflichtseminar gemacht werden.

Das Modul 'B.WIWI-ECON.0003 Wissenschaftliches Arbeiten mit KI' ist dann Voraussetzung für die Anmeldung zur Bachelor-Arbeit, wenn diese noch nicht angemeldet wurde.










Nein. In der bisherigen Prüfungs- und Studienordnung handelt es sich nicht um ein Pflichtmodul. Das Modul kann in der bisherigen PStO nicht belegt werden.










Ein Wechsel ist dennoch möglich. Für das Erreichen des Studienabschluss ist es jedoch notwendig, dass alle neuen Pflichtmodule erfüllt sind.







Notenstreichen







Ja. Da die Regelung großzügiger wird, gilt ab dem WiSe 2026/27 die Regelung der neuen RPO-BA für alle, egal ob Sie wechseln oder in der bisherigen PStO bleiben.

Nach neuer Regelung dürfen bis zu 24 Credits (Module mit der Kennung B.WIWI) "gestrichen" werden. Bereits "gestrichene" Noten können nicht rückgängig gemacht werden, es kann aber auf 24 C erhöht werden. Die bisher geltenden Modulpaare, die nicht zusammen gestrichen werden können, entfallen.


HINWEIS: Die Noten werden nicht wirklich "gestrichen" (Umgangssprache), sondern bei der Berechnung der Gesamtnote werden die Credits nicht berücksichtigt. Die Noten bleiben auf dem Zeugnis sichtbar stehen, bekommen allerdings eine Fußnote, dass sie bei der Gesamtnote nicht mitzählen.










Wenn Sie Ihren Studienabschluss im SoSe 2026 erreichen und das Ergebnis der letzten Prüfungsleistung bis zum 30.09.2026 da ist, gilt noch die alte Regelung zur Notenstreichung.


Wenn der Studienabschluss ab dem 01.10.2026 erreicht wird (= wenn die Note der letzten Prüfungsleistung nach dem 01.10.2026 erfolgt), gilt die neue Regelung mit 24 CP Notenstreichung.







Pflichtmodule







Nach einem Wechsel gilt: Es müssen alle Pflichtmodule bestanden werden, egal wie viele Credits bereits erreicht wurden oder in welchem Semester Sie bereits sind.

Das bedeutet auch, dass Sie nach einem Wechsel je nach Studiengang und bisherigem Studienverlauf noch weitere Pflichtmodule erbringen müssen.


In BWL ist Unternehmenssteuern I kein Pflichtmodul mehr, egal ob Sie wechseln oder in der bisherigen Prüfungs- und Studienordnung bleiben.







Prüfungsabmeldung







Ja. Unabhängig davon, ob Sie wechseln oder nicht, ist die neue Abmeldefrist für alle Klausuren der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (WIWI-Kennung) 96 Stunden (statt wie bisher 24 Stunden) vor der Klausur.


HINWEIS: Für die Klausuren, die noch zum SoSe26 zählen (Zweittermine im Oktober 2026), gilt noch die 24 Stunden-Abmeldefrist. Siehe dazu die Liste vom Prüfungsamt 'Modulprüfungen SoSe26, 2ter Klausurzeitraum'. Die 24h-Abmeldefrist gilt für alle Prüfungen aus dieser Liste, auch die mit dem Zusatz 'WiSe 26/27'.







Notenverbesserung







Wenn Sie die Module ab dem WiSe 2026/27 belegen und die Prüfung absolvieren, um die Note zu verbessern, erhalten Sie auch nur 6 C, wenn die Note besser ist als vorher.

Sie behalten 8 C, wenn die Note sich NICHT verbessert hat oder Sie nicht zur angemeldeten Prüfung antreten.

Die Differenz zu den vorherigen 8 C Modulen muss in anderen Bereichen nachgeholt werden. Siehe Übergangsordnungen des jeweiligen Studiengangs.










Hier gibt es für Alle, egal wann das Studium begonnen wurde, die neue, großzügigere RPO-BA Regel ab 01.10.2026, dass 4 Notenverbesserungen möglich sind, egal in welchem Fachsemester die Prüfung bestanden wurde und egal in welchem Bereich des Studiengangs.

Weiterhin gilt, dass das Modul im ersten Versuch bestanden werden muss und die Anmeldung nur Verbesserung spätestens 12 Monate nach Bekanntgabe der ersten Note erfolgen muss. Die tatsächliche Prüfung kann später sein. Der Zeitpunkt der Anmeldung gilt.







Pflichtberatung







Ja, denn es gibt weniger Orientierungsmodule. Für alle gilt ab WiSe 2026/27, dass Pflichtberatungen nur noch für die neuen Orientierungsmodule notwendig sind.


HINWEIS: Die Zweittermine im Oktober 2026 der Module mit OPH-Kennung vom SoSe26, zählen noch zum SoSe 2026 und damit zu den bisher geltenden Regelungen. Daher ist für diese Klausuren eine Pflichtberatung notwendig, auch wenn die Klausur nach dem 01.10.2026 liegt.







Prüfungsversuche







Ja, die Prüfungsversuche werden mitgenommen.










Studiengangspezifische FAQs finden Sie hier:


Betriebswirtschaftslehre: FAQ BWL

Sustainable Development Studies: FAQ SDS

Volkswirtschaftslehre: FAQ VWL

Wirtschaftspädagogik: FAQ WiPäd

Wirtschaftsinformatik: FAQ WINF











Studierende sitzen im Sommer auf einer Wiese.


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