Arenberg-Coimbra Gruppe Preis

Wir gratulieren dem Gewinner des Arenberg-Coimbra Preises 2018: Arnab Dutta! Wir freuen uns über seinen Erfolg und sind stolz darauf, dass ein ehemaliger Student der Georg-August-Universität Göttingen mit dem Preis ausgezeichnet wurde.

Der Göttinger Masterabsolvent Arnab Dutta ist mit dem Arenberg-Coimbra Preis für Erasmus-Studenten ausgezeichnet worden. Arnab Dutta aus Kalkutta studierte von 2015 bis 2017 in Göttingen im Erasmus Mundus Masterprogramm "Euroculture". Im Jahr 2016 ging er im Rahmen dieses Programms für ein Semester an die Universität Groningen. Dort absolvierte er Kurse und Seminare, die ihm entscheidend für seine Masterarbeit "The Borders and the Boundaries in the Land of the Quasi-Masters: Continental Europe as seen through Bangla Travel Narratives, 1919-50" weiterhalfen. Nach seiner Zeit in Göttingen verbrachte er noch ein Austauschsemester an der Universität Uppsala, einer weiteren Universität der Coimbra-Gruppe. Seit 2017 ist Arnab Dutta Doktorand an der Graduate School for the Humanities, Universität Groningen. Arnab Dutta konnte der Auswahlkommission am besten veranschaulichen, welchen Mehrwert das Austauschprogramm für ihn hatte.

Den Arenberg-Coimbra Preis wurde erstmals von Herzog von Arenberg im Jahr 2006 gestiftet. Der mit 5.000 Euro dotierte Preis wird jährlich an Graduierte einer Coimbra-Universität vergeben, die mit dem Erasmus-Programm einen Studienaufenthalt an einer ausländischen Universität der Coimbra-Gruppe absolviert haben.

Zulässige Bewerber haben ihren Master-Abschluss in den zwölf Monaten vor der Bewerbungsfrist erworben.

Bewerbungsunterlagen auf Englisch:

  • Inhaltliche Beschreibung der Master/Magister/Diplomarbeit und welchen Mehrwert der Erasmus-Aufenthalt für die Abschlussarbeit gehabt hat; maximal 4 Seiten
  • Begleittext zum Studium insgesamt und gegebenenfalls weitere für den Studienverlauf erbrachte Leistungen, wie Präsentationen auf einer Konferenz etc.

Weitere Informationen

Bitte beachten Sie:


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  • einem Eingriff in die Lehre (dies erfordert ggf. auch die Zustimmung des Fakultätsrats)
  • einem seitens der Fakultät zu erbringenden Eigenanteil (finanziell/personell)
  • einer Antragsstellung durch eine*n apl-Professor*in oder emeritierte*n Professor*in
  • einer Antragsstellung durch eine Person, deren Beschäftigung an der Universität während der avisierten Projektlaufzeit voraussichtlich endet.

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