DSH-3 oder eine äquivalente Prüfung
Dokumententyp: "Sprachnachweis (Deutsch)"
Für Medizin- und Zahnmedizinbewerbungen muss der Nachweis über die erfolgreich bestandene DSH-3-Prüfung in beiden Prüfungsteilen (mündlich und schriftlich) oder eine äquivalente Prüfung vorgelegt werden, die nicht älter als ein Jahr sein darf.
Die DSH-Prüfung kann an der Universität Göttingen absolviert werden.
Ein DSH-Zeugnis einer anderen Hochschule kann nur anerkannt werden, wenn die DSH-Prüfungsordnung dieser Hochschule bei der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) registriert ist (siehe Liste rechts).
Sollte Ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Feststellungsprüfung oder die österreichische Matura, etc.) gleichzeitig auch Ihr Sprachnachweis sein, so laden Sie dieses Dokument bitte zweimal unter den jeweilig geforderten Dokumententypen hoch.
Diese Unterlagen müssen über das Upload-Portal hochgeladen werden. Bitte senden Sie keine Unterlagen per Post!
Kontakt:
Abteilung Göttingen International
Incoming Office
Von-Siebold-Straße 2
37075 Göttingen
Persönliche Sprechstunden
(finden zur Zeit nicht statt!)
Mo und Mi 10-12 Uhr
Hotline-Internationale Studierende und Bewerber*innen
+49 551/39 27777
Telefonische Sprechstunden:
Mo - Fr 9 - 12 Uhr