In publica commoda

Zulassungsbedingungen für den Master-Studiengang "English: Language, Literatures and Cultures" (78/ 42 C)


  • B.A.-Abschluss oder vergleichbarer Abschluss
  • Fachliche Einschlägigkeit: Nachzuweisen sind Leistungen in den Teilgebieten der englischen, anglophonen und nordamerikanischen Literatur- und Kulturwissenschaft, der englischen Sprachwissenschaft, der englischen Sprachgeschichte und Sprachpraxis im Umfang von wenigstens 50 Anrechnungspunkten, darunter Leistungen in den Teilgebieten der englischen, anglophonen und nordamerikanischen Literatur- und Kulturwissenschaft, der englischen Sprachwissenschaft und der englischen Sprachgeschichte im Umfang von insgesamt wenigstens 25 Anrechnungspunkten.
  • Sprachvoraussetzungen: Nachweis ausreichender Englischkenntnisse durch Mindestleistungen in einem international anerkannten Test.