Kindergeld

Anspruch auf Kindergeld haben alle Eltern, die in Deutschland leben und (ein) Kind(er) erziehen. Die einzige Ausnahme sind Internationale Studierende (Aufenthaltstitel nach § 16). Das Kindergeld beträgt momentan:


  • 204 Euro für das erste und zweite Kind,
  • 210 Euro für das dritte und
  • 235 Euro für jedes weitere Kind.



Ein eigenes Kind hat übrigens keinen Einfluss auf den Kindergeldanspruch Ihrer Eltern für Sie. D.h. wenn Sie selbst Kindergeld für Ihr Kind beziehen, Ihr Studium fortsetzen und unter 25 Jahre alt sind, können Ihre Eltern weiterhin für Sie Kindergeld bekommen.

FAQ


Ja. Das aktuelle Formular sowie die Merkblätter finden Sie hier.


Bei der Familienkasse des Arbeitsamtes.


Das ist Ihre Entscheidung, die Sie jederzeit, mit etwas Aufwand, wieder ändern können. In den meisten Fällen, ist es tatsächlich egal, welcher Elternteil das Kindergeld bezieht. Ausnahmen können folgende sein:

  • Ein Elternteil hat keinen Anspruch auf Kindergeld (Aufenthaltsstatus bei internationalen Studierenden).
  • Ein Elternteil arbeitet bei einem*r Arbeitgeber*in, die/der Familienzuschüsse zahlt, für die der Kindergeldbezug von Relevanz sein kann.
  • Bei Alleinerziehenden beantragt der Elternteil das Kindergeld, bei dem das Kind überwiegend lebt, der andere bekommt das halbe Kindergeld dann über die Verrechnung mit dem Unterhaltsanspruch.
  • In Patchwork Konstellationen kann es sinnvoll sein, dass ein Elternteil das Kindergeld für alle Kinder (also auch die nicht leiblichen) bezieht, um die Anzahl, der „Zählkinder“ zu erhöhen. Dies ergibt Sinn, wenn ein Elternteil dann auf einen Kindergeldanspruch für mindestens 3 Kinder kommt, denn ab dem dritten Kind gibt es ein höheres Kindergeld. Ein Zusammenleben im gleichen Haushalt reicht für den Kindergeldbezug von nicht leiblichen Kindern aus, eine Heirat oder Adoption ist nicht erforderlich.