Unterhalt für Kinder von alleinerziehenden Studierenden

Im Gegensatz zu Kindern, die mit beiden Elternteilen zusammenleben, haben Ihre Kinder Anspruch auf Unterhaltszahlungen vom anderen Elternteil. Hierfür gibt es klare gesetzliche Regelungen (Grundlage ist die Düsseldorfer Tabelle,die jährlich angepasst wird).
Sollte der andere Elternteil nicht in der Lage sein, Unterhalt zu zahlen (weil er bspw. ebenfalls studiert), haben Sie die Möglichkeit Unterhaltsvorschuss (UVG) beim Jugendamt zu beantragen.
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter der Kinder und beträgt seit dem 1. Januar 2019 monatlich:


  • für Kinder bis zu 5 Jahren: 160 Euro monatlich,
  • für Kinder von 6 Jahren bis 11 Jahren: 212 Euro monatlich,
  • für Kinder von 12 Jahren bis 17 Jahren: 282 Euro monatlich.


Der Unterhaltsvorschuss ist (wie der Name schon sagt) ein „Vorschuss“. Dieser kann beantragt werden, wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt leistet. Nachdem der Antrag beim Jugendamt eingegangen ist, wird das Jugendamt den anderen Elternteil auf dessen Unterhaltspflicht hinweisen und Einkommensnachweise einfordern. Danach wird das Jugendamt in Verhandlungen über die Leistungsfähigkeit des anderen Elternteils treten.


FAQ


Für den „Betreuungselternteil“ (der, bei dem das Kind überwiegend lebt) gibt es die Möglichkeit beim Jugendamt eine kostenlose Beistandschaft für das Kind einzurichten. Diese errechnet den Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle. Wenn trotzdem Uneinigkeit besteht, setzt das Familiengericht den Unterhalt in Form eines Titels fest.


Jein. Sobald Sie ALG 2 beziehen, ist der Unterhaltsvorschuss eine sogenannte vorrangige Leistung. D.h. Sie müssen alle anderen Möglichkeiten (dazu zählt explizit auch der Unterhaltsvorschuss) ausgeschöpft haben, um Sozialgeld für sich oder Ihr Kind bekommen zu können.


Selbstverständlich, so lange Sie sich einig sind und keine Sozialleistungen beziehen, können Sie als Eltern frei entscheiden, wie Sie den Lebensunterhalt und die Betreuung ihres Kindes gemeinsam organisieren.