Anwesenheitspflichten für studierende Eltern

Anwesenheitspflicht gibt es in Göttingen vor allem an der Philosophischen Fakultät, in den Naturwissenschaften oder der Medizin, wo Studierende Praktika im Labor absolvieren und in den Kursen der ZESS.
Laut Niedersächsischem Hochschulgesetz darf es Anwesenheitspflicht nur dort geben, wo das Lernziel einer Veranstaltung auf anderem Wege nicht erreicht werden kann. Um herauszufinden, ob eine Anwesenheitspflicht für Ihr Seminar gilt, lohnt der Blick in die Modulbeschreibung – dort muss diese festgeschrieben sein. Ist das nicht der Fall, können Dozierende nicht auf regelmäßige Teilnahme bestehen. Der Besuch der Veranstaltung steht Ihnen frei.
In der allgemeinen Prüfungsordnung der Universität ist geregelt, wie oft Sie fehlen dürfen, sofern die Modulbeschreibung eine Anwesenheit vorsieht. Bei einer Veranstaltung, die zwei Stunden pro Semesterwoche umfasst, dürfen Sie zwei Mal unentschuldigt fehlen. Fehlen Sie öfter (und sind mit ärztlichem Attest entschuldigt), wird eine Ersatzprüfungsleistung von Ihnen erwartet. Ist Ihr Kind (mit Attest) erkrankt wird dies analog zu einer eigenen Erkrankung anerkannt.

FAQ

Bei leichten Erkrankungen des Kindes, können Sie für sich überlegen, ob das Angebot der Kinderbetreuung in Notfällen und Randzeiten für Sie in Frage kommt. Sollte dies nicht der Fall sein und Sie Ihre erlaubten Fehlzeiten schon ausgeschöpft haben, entschuldigen Sie Ihr Fehlen mit einem Attest des Kinderarztes (blauer Schein analog zu Beschäftigten).


Das ist weder explizit erlaubt noch verboten. Grundsätzlich ist es empfehlenswert die Mitnahme Ihres Kindes davon abhängig zu machen, wie konzentriert Sie und andere Teilnehmende dann noch arbeiten können. Auf jeden Fall sollten Sie den Lehrenden vorher über die Mitnahme informieren.