In einigen Studienfächern ist ein Auslandsaufenthalt Pflichtbestandteil der Prüfungsordnung, in anderen Studienfächern hat die Mobilität an Bedeutung gewonnen. Ein Auslandsaufenthalt mit Kind(ern) ist etwas komplexer zu organisieren aber definitiv nicht unmöglich.
Ansprechpersonen an der Universität, die Sie bei Ihren Planungen beraten und unterstützen sind zunächst die Erasmus+-Programmbeauftragten Ihrer Fakultät. Darüber hinaus können Sie sich an den FamilienService und die Abteilung Göttingen International wenden.
Um sich einen Überblick über eventuelle Ziele Ihres Auslandaufenthaltes zu verschaffen, empfehlen wir Ihnen die Seite "Auslandsstudium mit Kind", wo Sie Erfahrungsberichte und viele weitere Informationen finden:

AuslandsstudiummitKind_FidH

FAQ

Als erstes ist es wichtig, das Zielland und bestenfalls auch die Universität festzulegen. Denn die Bedingungen können landes- und universitätsabhängig sehr unterschiedlich sein.


Auch bei den Betreuungskosten kommt es sehr darauf an, in welches Land Sie gehen möchten und welche Form der Betreuung Sie dort wählen. Hierzu kann das International Office der Zielhochschule am besten Auskunft geben.


Hier lohnt es sich mit der Einrichtung zu sprechen, in der Ihr Kind betreut wird. Möglicherweise besteht die Option eine Wiederaufnahme nach der Rückkehr aus dem Ausland zu verhandeln.


Ansprechpartner*innen für Wohnung im Ausland sind die Universitäten im Zielland. Die Universität Göttingen und auch der Sozialdienst des Studentenwerks kann Sie ggf. dabei unterstützen den Kontakt zu den Partneruniversitäten herzustellen. Für die Wohnung in Deutschland kann sich eine „Zwischenmietlösung“ finden lassen. Es besteht die Möglichkeit die Wohnung in Göttingen an internationale Gäste vorübergehend vermitteln zu lassen. Dafür wenden Sie sich an Göttingen International.


Wir empfehlen Ihnen die Webseite Auslandsstudium mit Kind, die vom Best Practice Club Familie in der Hochschule, dem auch die Universität Göttingen angehört, betrieben wird. Hier finden Sie Erfahrungsberichte von Studierenden, die mit Kind(ern) im Ausland gewesen sind. In diesen Berichten finden Sie wertvolle Hinweise auf Stolpersteine.


Hier ist es grundsätzlich erst mal wichtig zu unterscheiden, ob Sie ins europäische Ausland oder ins nicht europäische Ausland gehen. Was den Versicherungsschutz angeht, sollten Sie auf jeden Fall darauf achten, dass alle Familienmitglieder ausreichend abgedeckt sind. Dazu gehen Sie zunächst zu Ihrer Krankenkassen erkundigen sich inwiefern Ihr aktueller Krankenversicherungsschutz im Zielland ist und welche Bedingungen dafür gelten.


Das kann sehr unterschiedlich sein. Wenn Sie beispielsweise mit Erasmus+ ins Ausland gehen, bekommen Sie die Zusage immer im März, der Auslandsaufenthalt beginnt dann im September des gleichen Jahres. Für einen Selbstorganisierten Aufenthalt, der beispielsweise über Auslands-BAföG finanziert werden soll, benötigen Sie mindestens ein halbes Jahr Vorlaufzeit.


Wenn Sie BAföG bekommen, sollten Sie Auslands-BAföG in Betracht ziehen. Die höheren Förderungssätze bei einem Studium im Ausland können dazu führen, dass Sie eine Förderung erhalten können, auch wenn Sie im Inland auf Grund des Einkommens Ihrer Eltern nicht Bafög-berechtigt sind. Außerdem sollten Sie wissen, dass die Auslandsförderung nicht auf Ihre Höchstförderungsdauer angerechnet wird. Im Auslands-BAföG sind Reisekostenzuschüsse und Studiengebühren enthalten. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Webseite . Darüber hinaus sollten Sie wissen, dass für die Bearbeitung der Anträge für das Auslands-BAföG das Zielland entscheidend ist. Sie stellen Ihren Antrag dementsprechend nicht beim Studentenwerk Ihrer Heimathochschule, sondern entsprechend bei dem für Ihr Zielland zuständigen Amt. Dieses können Sie mithilfe dieser Suchmaske finden. Die Abteilung Göttingen International kann über weitere Fördermöglichkeiten (bspw. Erasmus+) Auskunft geben. In der Erasmus+ Förderung kann eine Sonderförderung für Studierende mit Kind beantragt werden. Auch der Gang zur Gleichstellungsbeauftragten Ihrer Fakultät kann sich lohnen. Beispielsweise unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte der Sozialwissenschaftlichen Fakultät Studierende mit Erziehungsverantwortung mit einem Reisekostenzuschuss.