Wie kann ich fördern?
Die Georg-August-Universität erbringt zukunftsweisende Leistungen in Forschung und Lehre. Mit Ihrer Hilfe können wir die Alleinstellungsmerkmale des Wissenschaftsstandorts Göttingen stärken und innovative Projekte möglich machen.
Somit werden wir auch in Zukunft international strahlen und noch stärker in die Region hineinwirken.
Wir möchten Sie gewinnen, als Partner und Förderer an der Entwicklung unserer Stiftungsuniversität mitzuwirken. Kommen Sie mit uns über den Aufbau gewinnbringender Partnerschaften ins Gespräch.
Spenden: IN PUBLICA COMMODA - Zum Wohle aller
Als Spender haben Sie die Möglichkeit, ausgewählte Projekte der Georg-August-Universität zu unterstützen und einen engen Kontakt mit der Hochschule zu pflegen.
Auf Wunsch nennen wir Sie als Spender, sodass Ihr Engagement öffentliche Anerkennung findet. Spenden sind in der Regel altruistische Geld- oder Sachzuwendungen, die nicht an eine Gegenleistung der Universität Göttingen gebunden sind.
Versieht der Spender jedoch seine Spende mit einer Auflage oder einer konkreten Zweckbestimmung, so ist dieser durch die Universität nachzukommen. Somit ist eine Spende auch keine steuerpflichtige Leistung, sondern kann vom Zuwender von der Steuer abgesetzt werden. Hierfür stellen Ihnen selbstverständlich gerne eine Spendenbescheinigung aus.
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Stiften: Ihr nachhaltiger Beitrag
Die Förderung der Georg-August-Universität Göttingen Stiftung öffentlichen Rechts bietet Ihnen die Möglichkeit, Anliegen in Forschung und Lehre dauerhaft zu unterstützen. Ausschließlich die Erträge des angelegten Stiftungsvermögens dienen der Finanzierung von Projekten. Das bedeutet, dass Ihr gestiftetes Vermögen in der Summe unangetastet bleibt, damit die Stiftung perspektivisch über Generationen wirken kann.
Es gibt zwei Möglichkeiten als Stifter für die Georgia-Augusta aktiv zu werden.
Die Zustiftung
Die Zustiftung dient der Aufstockung des vorhanden Stiftungsvermögens. Das Stiftungsvermögen der Georg-August-Universität setzt sich aus den beiden Teilvermögen der Universität und der Universitätmedizin Göttingen zusammen und ist auf Dauer zu erhalten. Ihre Zustiftung kann sowohl ohne als auch mit Zweckbindung erfolgen.
Die Treuhandstiftung
Sie überlegen, eine eigenen Stiftung zu gründen, welche den von Ihnen bestimmten Stiftungszweck fördert, aber die Verwaltung und das operative Geschäft einer Stiftung nicht selbst durchführt? Dann ist eine Treuhandstiftung unter dem Dach der Georg-August-Universität Göttingen das richtige Instrument.
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Vererben: Spuren hinterlassen
Bereits zu Lebzeiten können Sie festlegen, was mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Ableben geschieht. Sie bestimmen selbst, wer erbt, was vererbt werden soll und wie viel. Dabei können Sie Ihre Angehörigen, Ihnen nahestehende Personen oder auch Einrichtungen mit deren Zielen Sie sich identifizieren, bedenken.
Mit einer letztwilligen Verfügung können Sie Ihrem Nachlass einen Sinn geben, Ihre ethischen und gesellschaftspolitischen Vorstellungen umsetzen, Ihre Dankbarkeit gegenüber bestimmten Personen oder Einrichtungen zum Ausdruck bringen, Ihren Nachlass über Generationen hinweg nutzenstiftend weitergeben. Es gibt viele eindrucksvolle Beispiele, wie Menschen sich über ihren Tod hinaus für die verschiedensten Themen und Projekte der Georg-August-Universität Göttingen einsetzen.
- Die Erbeinsetzung
- Das Vermächtnis
- Die Schenkung
- Die Zustiftung
- Die Treuhandstiftung
In der Broschüre "Zukunft gestalten - Zum Wohle aller" finden Sie weitergehende Informationsn darüber, welche Formen der Vermögensübertragung möglich sind. Bei Fragen können Sie sich sehr gerne mit uns in Verbindung setzen.
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Mentoring und Gründungsunterstützung
Lassen Sie Berufsanfänger*innen und junge Gründer*innen an Ihrem Wissen teilhaben. Gemeinsam mit engagierten Partnern aus der Wirtschaft möchten wir das Unterstützungsnetzwerk zwischen erfahrenen Berufstätigen und dem akademischen Nachwuchs ausbauen.
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