Änderung der Diplom-Prüfungsordnungen

Bitte beachten Sie folgende aktuelle Informationen zur zeitlichen Begrenzung der Diplom-Studiengänge der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen:

Nach Beschluss des Fakultätsrats der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät vom 01. November 2006 und nach Stellungnahme des Senats vom 14. März 2007 hat das Präsidium der Georg-August-Universität Göttingen im Mai 2007 die Änderung der Prüfungsordnungen der wirtschaftswissenschaftlichen Diplom-Studiengänge und damit die Regelungen zur zeitlichen Begrenzung der Diplom-Studiengänge bekannt gemacht.

Nach der jeweils in den Prüfungsordnungen eingefügten 'Schlussbestimmung' wird eine Prüfung letztmals in den folgenden Semestern durchgeführt:

  • Im Rahmen des Diplom-Studiengangs Wirtschaftsinformatik letztmals im WS 2010/2011,

  • im Rahmen des Diplom-Studiengangs Betriebswirtschaftslehre und des Diplom-Studiengangs Volkswirtschaftslehre letztmals im SS 2011,

  • im Rahmen des Diplom-Studiengangs Wirtschaftspädagogik (Studienrichtung I) letztmals im SS 2011,

  • im Rahmen des Diplom-Studiengangs Wirtschaftspädagogik (Studienrichtung II) letztmals im SS 2011.



Für alle Diplom-Studierenden bedeutet dies, dass die letzte Prüfung im oben angegebenen Semester bestanden und das Studium somit in diesem Semester abgeschlossen sein muss.

Bitte beachten Sie dabei aber, dass Blockprüfungen in den entsprechenden Fächern, die diese noch anbieten, letztmals im WS 2007/2008 möglich sind (Ausnahmen: 'Produktion und Logistik' letzmals im SS 2007, im Bereich 'Unternehmensrechnung und Unternehmensleitung' ist bereits jetzt keine Blockprüfung mehr möglich). Nach dieser Frist sind auch in diesen Fächern ausschließlich Prüfungen nach dem Kreditpunktesystem möglich.


Ausnahmeregelung:
Im Einzelfall und ausschließlich bei Vorliegen einer 'unbilligen Härte' kann eine Prüfung letztmals jeweils zwei Semester später durchgeführt werden: Im Rahmen des Diplom-Studiengangs Wirtschaftsinformatik im WS 2011/2012 sowie im Rahmen der Diplom-Studiengänge Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftspädagogik (Studienrichtung I) und Wirtschaftspädagogik (Studienrichtung II) im SS 2012.

Eine 'unbillige Härte' kann etwa vorliegen bei folgenden die Studienzeit verlängernden Auswirkungen:

  • Der Pflege und Erziehung von Kindern im Sinne von § 25 Abs. 5 BAföG,
  • einer Behinderung oder einer schweren Erkrankung,
  • einer Straftat, deren Opfer die oder der Studierende wurde,
  • eines Praktikums, das für die Berufsbefähigung des Studierenden förderlich ist.

Die Entscheidung über die Veränderung der Durchführung von Prüfungen obliegt ausschließlich dem jeweiligen Prüfungsausschuss des Diplom-Studiengangs. Verzögerungen vor Inkrafttreten dieses Beschlusses über die Schließung des jeweiligen Studiengangs werden nicht berücksichtigt – dies ist für die Änderung der Prüfungsordnung des Diplom-Studiengangs Wirtschaftsinformatik der 5. Mai 2007, für die Änderung der Prüfungsordnung der Diplom-Studiengänge Betriebswirtschaftslehre und Volkswirtschaftslehre sowie die Änderungen der Prüfungsordnungen des Diplom-Studiengangs Wirtschaftspädagogik der Studienrichtung I und Diplom-Studiengangs Wirtschaftspädagogik der Studienrichtung II der 12. Mai 2007. Dabei handelt es sich jeweils um den Tag nach der Bekanntmachung der Änderung der Prüfungsordnungen in den Amtlichen Mitteilungen der Georg-August-Universität Göttingen.

Bitte informieren Sie sich über den vollständigen Wortlaut der Änderung der Diplom-Prüfungsordnungen in den Amtlichen Mitteilungen der Georg-August-Universität Göttingen (siehe rechts).