Krankenversicherungsschutz für internationale Studierende
In Deutschland ist eine Krankenversicherung für alle Studierende gesetzlich verpflichtend. Eine Immatrikulation ist ohne Vorlage eines gültigen Versicherungsnachweises nicht möglich. Informieren Sie sich frühzeitig und sorgfältig zum Krankenversicherungswesen in Deutschland, auch, um nicht unnötige Kosten tragen zu müssen.
Grundsätzliches zum Versicherungswesen in Deutschland
In Deutschland gibt es zwei Krankenversicherungssysteme: die gesetzlichen (GKV) und die privaten (PKV) Krankenversicherungen
Beide Versicherungssysteme bieten Versicherungsschutz bei Erkrankung und/oder Unfall und übernehmen in begrenztem Umfang auch die Kosten für Vor- und Nachsorgeuntersuchungen, Rehabilitationsmaßnahmen und Medikamente. Die Art und der Umfang des jeweiligen Versicherungsschutzes variieren jedoch erheblich.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie sich zum ausschließlich virtuellen Studium aus dem außereuropäischen Ausland immatrikulieren, besteht keine Krankenversicherungspflicht, bis Sie nach Deutschland einreisen. Bitte nehmen Sie dazu unter international.study@uni-goettingen.de Kontakt zu uns auf.
Gesetzliche KrankenversicherungenBei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind die Vertragsbedingungen und der Leistungsumfang gesetzlich geregelt. Die monatlichen Beiträge variieren nur minimal. Die GKV bietet ein umfangreiches und für die meisten Bedürfnisse mehr als ausreichendes Leistungspaket, das im Verhältnis von Preis und Leistung privaten Krankenversicherungen meist überlegen ist.
Für Studierende, die in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden können, ist diese Option nachdrücklich zu empfehlen. Nur dann, wenn diese Option für Sie nicht besteht (etwa aufgrund Ihres Alters oder der Höhe Ihres Einkommens), sollten Sie eine private Krankenversicherung erwägen.
Bei den privaten Krankenversicherungen (PKV) variieren die Bedingungen und Konditionen von Anbieter zu Anbieter. Preisgünstige Versicherungspakete decken in der Regel nur die notwendigsten Leistungen ab. Bei ernsthaften Erkrankungen oder Unfällen kann es vorkommen, dass die anfallenden, in Deutschland leicht sehr hohen Kosten nicht vollständig übernommen werden.
Wichtig: Haben Sie sich einmal für eine private Krankenversicherung entschieden, ist der Wechsel in eine gesetzliche Krankenversicherung bis zum Ende des Studiums nicht mehr möglich! Daher sollte die Wahl der richtigen Versicherungsvariante wohl überlegt sein.
Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung
Sollten Sie sich für eine private Krankenversicherung entscheiden, benötigen Sie für die Immatrikulation zusätzlich eine Bescheinigung, dass Sie von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit bzw. nicht versicherungspflichtig sind („versicherungsfrei“, „von der Versicherungspflicht befreit“, oder „nicht versicherungspflichtig“). Diese Bescheinigung erhalten Sie erst nach Prüfung durch die gesetzliche Krankenversicherung: Aufgrund der gesetzlichen Versicherungspflicht muss eine GKV bescheinigen, dass Ihre private Versicherung einen zur GKV äquivalenten Versicherungsschutz bietet. Der Nachweis einer privaten Krankenversicherung allein ist für die Immatrikulation nicht ausreichend. Bitte setzen Sie sich direkt mit einer Gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl in Verbindung (z.B.: mit der TK), wenn Sie eine Befreiungsbescheinigung brauchen.
Die folgende Abfrage unterstützt Sie dabei, die für Sie persönlich beste Option zu identifizieren:
Krankenversicherung für internationale Studierende
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Abteilung Göttingen International
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Von-Siebold-Straße 2
37075 Göttingen
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