Portfolios im Mag.Theol.


Ein Portfolio ist eine Sammlung von Arbeitsergebnissen im Umfang von max. 20 Seiten, die im Verlauf eines zeitlich begrenzten Lernprozesses zusammengestellt werden. Im Studiengang Magister Theologiae dokumentieren und reflektieren Portfolios die im jeweiligen Modul belegten Lehrveranstaltungen. Dabei sind die folgenden Unterschiede zu beachten:

Mag.Theol.108 + 208a (Judaistik, Religionswissenschaft, Interkulturelle Theologie):
Das Portfolio setzt den Besuch der drei für das Modul vorgesehenen Veranstaltungen voraus und ist Prüfungsvorleistung (unbenotet). Begutachtet wird es von dem Dozenten bzw. der Dozentin, bei dem bzw. der man sich im FlexNow zur Modulprüfung (= benotete mündliche Prüfung) anmeldet.

Mag.Theol.110/110a + 210a (Außertheologischer Wahlpflichtbereich I + II):
Das Portfolio setzt den Besuch von Veranstaltungen im Umfang von 8 SWS (Mag.Theol.110/110a) bzw. 6 SWS (Mag.Theol.210a) voraus und ist die Modulprüfung (unbenotet). Es kann, da im FlexNow in aller Regel keine Anmeldung dafür möglich ist, bei einem/einer beliebigen Prüfer/in der Theologischen Fakultät bzw. im Studiendekanat der Theologischen Fakultät eingereicht werden.

Mag.Theol.111/111a + 211a (Theologischer Wahlbereich I + II):
Das Portfolio setzt den Besuch von Veranstaltungen im Umfang von 16 SWS (Mag.Theol.111/111a) bzw. 14 SWS (Mag.Theol.211a) voraus und ist die Modulprüfung (unbenotet). Begutachtet wird es von einem Dozenten bzw. einer Dozentin, der bzw. die im Prüfungssemester im FlexNow ein Prüfungsangebot für das jeweilige Modul gesetzt hat. Eine Anmeldung im FlexNow ist notwendig.

Mag.Theol.203b + 204b + 205b + 206b (AT, NT, KG, ST):
Das Portfolio setzt den Besuch der drei bzw. (in KG) zwei für das Modul vorgesehenen Veranstaltungen voraus und ist die Modulprüfung (benotet). Begutachtet wird es von einem Dozenten bzw. einer Dozentin, der bzw. die im Prüfungssemester im FlexNow ein Prüfungsangebot für das jeweilige Modul gesetzt hat. Eine Anmeldung im FlexNow ist nötig. Als Kriterium für die Benotung dient die Frage, ob es sich beim Portfolio um eine sachlich zutreffende (und formal einwandfreie) Dokumentation handelt; Absprachen zu einer Schwerpunktbildung innerhalb des Portfolios sind zulässig.