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Systemakkreditierung an der Universität Göttingen

Akkreditierungsgegenstand


Gegenstand der Systemakkreditierung ist das interne Qualitätsmanagementsystem einer Hochschule in Studium und Lehre. Mit der Systemakkreditierung erhält eine Hochschule das Recht, unter Einbezug externer Expertise, selbst die Qualität und Akkreditierungsfähigkeit ihrer Studienangebote zu bewerten und das Siegel des Akkreditierungsrates für die von ihr geprüften Studiengänge selbst zu verleihen.


Im Zuge der Systemakkreditierung muss eine Hochschule nachweisen, dass sie die im Studienakkreditierungsstaatsvertrag und der Niedersächsischen Studienakkreditierungsverordnung niedergelegten formalen und fachlich-inhaltlichen Kritierien systematisch umsetzt. Hierfür muss das Qualitätsmanagementsystem regelmäßige Bewertungen der Studiengänge und der für Lehre und Studium relevanten Leistungsbereiche vorsehen, an denen interne und externe Studierende und Lehrende, hochschulexterne wissenschaftliche Expert*innen, Vertreter*innen der Berufspraxis und Absolvent*innen beteiligt sind. Zeigt sich bei den Bewertungen Handlungsbedarf, so werden die erforderlichen Maßnahmen ergriffen und umgesetzt. Die für die Umsetzung des Konzepts des Qualitätsmanagementsystems erforderlichen Daten werden hochschulweit und regelmäßig erhoben.


Eine positive Systemakkreditierung bescheinigt der Hochschule, dass ihr Qualitätsmanagementsystem im Bereich von Studium und Lehre geeignet ist, das Erreichen der Qualifikationsziele und die Qualitätsstandards ihrer Studiengänge zu gewährleisten. Die Hochschule trägt das Qualitätssiegel der Stiftung Akkreditierungsrat „System akkreditiert“.



Die ZEvA-Kommission hat am 04.11.2025 die Systemakkreditierung der Universität Göttingen für die Dauer von sechs Jahre beschlossen. Sie ist berechtigt, das Siegel des Akkreditierungsrates zur Akkreditierung ihrer Studiengänge selbst zu verleihen.