Bewerber*innen, deren Muttersprache nicht Englisch ist, müssen über ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache verfügen und diese bei der Einschreibung in den Studiengang nachweisen. Ausreichende Englischkenntnisse müssen mit standardisierten bzw. akkreditierten Zertifikaten wenigstens auf dem Niveau B2 oder höher nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GeR) nachgewiesen werden. Als Nachweis dienen insbesondere: Das erfolgreiche Absolvieren des Tests (a-f) darf nicht länger als zwei Jahre vor dem Eingang des Zulassungsantrags liegen. Als Nachweis ausreichender Kenntnisse der englischen Sprache gelten auch ein mindestens einjähriger Studien- oder Berufsaufenthalt in einem Land, in dem Englisch die Amtssprache ist, oder eine Durchschnittsnote von wenigstens 8 Punkten im Fach „Englisch“ innerhalb der beiden Schuljahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung oder die Bestätigung des Niveaus B2 im Abiturzeugnis. Zur Einschreibung wird ein Nachweis über die Sprachkenntnisse benötigt. Diese Bestätigung erhalten Sie bei:
Nachweis von Englischkenntnissen
für den Bachelorstudiengang Sustainable Development Studies
PD Dr. Michael Dickhardt
Centre for Modern Indian Studies (CeMIS)
Tel. 0551 39-28949
mdickha@gwdg.de