Anrechnungen von Studienleistungen
Studienleistungen können neben dem Studium an unserer Fakultät auch an anderen Fakultäten der Universität Göttingen erbracht werden. Insbesondere im Professionalisierungsbereich Ihres Studiums, in dem die Fächerwahl freier gestaltbar ist, ist die Anrechnung möglich. Für diese Uni-internen Prüfungen melden Sie sich in der Regel auf die Ihnen vertraute Art und Weise im FlexNow-Prüfungssystem fristgerecht an. Falls Ihnen eine Anmeldung nicht möglich ist, wenden Sie sich bitte per Email an die Fachstudienberatung mit Angabe des Veranstaltungstitels.
Wenn Sie hingegen Studienleistungen aus einem Vorstudium oder von einem Auslandsaufenthalt an einer anderen Hochschule in Ihren Studiengang an unserer Forst-Fakultät einbringen wollen, geschieht dies über eine Anrechnung.
Vorgehensweise
Wahlmodule:
Den Antrag auf Anerkennung bereits erbrachter Studienleistungen finden Sie als Online-Formular im eCampus (Weitere Dienste -> Formulare -> Formulare der Prüfungsämter > Anerkennung von Prüfungsleistungen).
Bitte laden Sie alle erforderlichen Informationen/Dokumente hoch. Der ausgefüllte Antrag wird automatisch dem Studiendekanat Ihrer Fakultät zur Beurteilung zugestellt.
Bitte füllen Sie für jede erbrachte Studienleistung einen gesonderten Antrag aus. Anträge mit mehreren Anrechnungen können nicht bearbeitet werden und werden abgelehnt.
Plichtmodule:
Bei Anrechnungen im Pflichtbereich wenden Sie sich bitte vorab an die Studienberatung. Dort erhalten Sie eine Einschätzung über die Äquivalenz der anzuerkennenden Leistung. Bitte halten Sie sich an unsere Empfehlungen und ersparen sich und uns vermeidbare Zusatzarbeit.
Bitte stellen Sie uns zur Überprüfung der Gleichwertigkeit folgende Dokumente zur Verfügung:
Modulbeschreibungen mit inhaltlicher Beschreibung, Credit oder SWS-Angabe und Leistungsnachweise mit Ausweisung von credits und Noten.
Ansonsten gilt das Vorgehen wie bei den Wahlmodulen.
Besonderheiten bei ausländischen Studienleistungen:
Bei Studienleistungen, die im Ausland erbracht wurden, bitten wir Sie, eine Notenskala der jeweiligen Hochschule zur Verfügung zu stellen, sodass eine Umrechnung ins deutsche Notensystem möglich ist.
Bei ausländischen Noten wird nach der modifizierten Bayrischen Notenformel umgerechnet. Bei Leistungsnachweisen, in denen sowohl ausländische Noten als auch ECTS-Noten angegeben sind, wird auf Grundlage der ausländischen Noten umgerechnet. Es gelten die Informationen aus Anabin.
FAQ
Ich habe schon (Forst)module in einem anderen Studiengang der Universität Göttingen erbracht, die in FlexNow verzeichnet sind. Warum muss ich mir diese nochmal anrechnen lassen?
Die Module müssen in FlexNow unter dem „richtigen“ Studiengang verbucht sein. Z. B. zählt das Modul „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, welches im Studiengang Ökosystemmanagement belegt wurde, nur für den Studiengang Forstwissenschaften, wenn es in FlexNow auch unter Studiengang Forstwissenschaften und Waldökologie steht. Diese „Umbuchung“ in FlexNow muss als „Anerkennung einer Prüfungsleistung“ gesondert beantragt werden und geschieht nicht automatisch, wenn Sie den Studiengang wechseln.
Ich möchte mir im Ausland erbrachte Studienleistungen als freiwillige Zusatzleistungen anerkennen lassen. Geht das?
Nein, das ist nicht möglich. Nur Module der Universität Göttingen können als freiwillige Zusatzleistungen bescheinigt werden. Für die Studienleistungen aus dem Ausland liegt Ihnen das Transcript der ausländischen Universität vor.
Welche Studienleistungen kann ich mir anrechnen lassen und in welchem Umfang?
- In der Regel können sich Bachelorstudierende nur Bachelorveranstaltungen anrechnen lassen und Masterstudierende nur Masterleistungen.
- Sie können sich Module von anderen Fakultäten der Uni Göttingen oder auch anderen Hochschulen (z.B. aus einem Vorstudium oder einem Auslandssemester) anrechnen lassen.
- Studienleistungen, die für Ihren Studiengang fachlich relevant sind, können Ihnen im Professionalisierungsbereich bis zur in der Studien- und Prüfungsordnung vorgesehenen Menge angerechnet werden.
- Es können nur vollständige Module und nicht Einzelveranstaltungen anerkannt werden.
Wann kann ich mir Studienleistungen anrechnen lassen?
Sie können die Anträge auf Anerkennung von Studienleistungen stellen, sobald Sie in den Studiengang an unserer Fakultät eingeschrieben sind. Es gibt keine Frist, d.h. Sie können diese Anträge bis zu Studienende stellen. Beachten Sie jedoch, dass einmal im Studiengang erbrachte Leistungen nicht nachträglich durch Anerkennungen ersetzt werden können.
Vor Antragstellung nehmen Sie am besten immer Kontakt zur Fachstudienberatung unserer Fakultät auf, insbesondere für Anrechnungen im (Wahl)Pflichtbereich und bei beabsichtigten Auslandsaufenthalten.