Göttinger Kolloquien zur Digitalisierung des Zivilverfahrensrechts
Im Sommersemester 2023 finden die Göttinger Kolloquien zur Digitalisierung des Zivilverfahrensrechts in digitaler Form statt. Die Anmeldung zu den Kolloquien ist ab sofort auf der Veranstaltungsseite unter
In unserem ersten Kolloquium im Sommersemester 2023 am Freitag, den 30. Juni 2023 ab 17:00 Uhr werden wir insbesondere untersuchen, welche Anforderungen sich aus den Verfahrensgrundsätzen und dem Verfassungsrecht im Hinblick auf die (voll-) digitale Videoverhandlung ergeben. Anhand der hier erarbeiteten Maßstäbe werden wir uns mit den aktuellen Reformvorschlägen hinsichtlich der Videohandlung im Zivilprozess auseinandersetzen. Wir freuen uns sehr, mit Prof. Dr. Christian Wolf (Leibniz Universität Hannover), Prof. Dr. Reinhard Greger (Richter am BGH a.D., Univ.-Prof. i.R. der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg) und Prof. Dr. Ralf Köbler (Präsident des Landgerichts Darmstadt) drei ausgewiesene Experten auf dem Gebiet des Zivilverfahrensrechts und dem Recht der Digitalisierung für das Kolloquium gewonnen zu haben.
Im zweiten Kolloquium im Sommersemester 2023 am Freitag, den 7. Juli 2023 ab 17:00 Uhr wollen wir mit Hilfe eines interdisziplinären Ansatzes untersuchen, welchen Einfluss der Einsatz von Videotechnik auf die Wahrnehmungsbedingungen in der Beweisaufnahme hat und welche Verfahrensgrundsätze hierdurch berührt werden könnten. Mit Prof. Dr. Stefan Huber, LL.M. (Köln/Paris), (Universität Tübingen), Prof. Dr. Simon J. Heetkamp, LL.M., (TH Köln, derzeit beurlaubter Richter am Landgericht) und Dr. Klaus Harnack (selbständiger Berater und Trainer) ist es uns gelungen, drei auf diesem Gebiet führende Vertreter aus Praxis und Wissenschaft für das Kolloquium anzuwerben.
Im Anschluss an die Referate wird wieder Gelegenheit zu Rückfragen und zur Diskussion bestehen.