ROWaCh (seit 2022)
Thema
Regulatorische Optionen für eine Wasserstofftransformation in der Chemieindustrie (ROWaCh)
Auftraggeber
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Laufzeit
01.09.2022 – (mindestens) 31.12.2024
Kurzbeschreibung
Das Vorhaben untersucht Anreizbedingungen und Hemmnisfaktoren in der Chemieindustrie, Wasserstoff als Teil der Transformationsstrategie zur Klimaneutralität zu erzeugen und zu nutzen. Für einen zügigen Markthochlauf sind neue Anlagen zu errichten, bestehende umzurüsten und dafür die notwendigen Genehmigungen des Industrieanlagenrechts einzuholen. Das Vorhaben entwickelt und testet alternative Gestaltungsoptionen für Genehmigungsprozesse über qualitative Interviews, Experimente und Planspiele. In letzteren interagieren Akteure aus Industrie, (Ministerial-)Verwaltung, Fachgutachtern und Zivilgesellschaft. Aus einem empirischem Forschungsdesign und einer interdisziplinären Institutionenanalyse entwickelt das Vorhaben Gestaltungsoptionen, die den Transformationsprozess einer klimaneutralen Wasserstoff- Nutzung beschleunigen, ohne die Schutzanforderungen zu senken. Das Vorhaben zeigt darüber hinaus, wie Planspiele und Experimente in der prospektiven Gesetzesfolgenabschätzung einsetzbar sind.
Projektpartner
- Hochschule Darmstadt, Prof. Dr. Martin Führ
Kontakt
- Prof. Dr. Kilian Bizer
- Anna Lena Lesch
Projektverlauf
Interaktiver Workshop zum Förderprogramm "Klimaschutzverträge"
Juni 17, 2024
Klimaschutzverträge (KSV) unterscheiden sich hinsichtlich des Gebotsverfahren, der Förderung von Betriebskosten, diversen Berichterstattungspflichten für Zuwendungsempfänger sowie einigen weiteren spezifischen Aspekten in der Ausgestaltung von den meisten anderen Förderprogrammen. Entsprechend sind die Erfahrungswerte der beteiligten Akteure, sowohl auf Seiten der Fördermittelgeber sowie der potenziellen, industriellen Zuwendungsempfänger gering. Als neuartiges Förderinstrument weisen Klimaschutzverträge daher ein besonders hohes Maß an unerschlossenen Potenzialen auf. Angesichts dessen untersucht das Forschungsteam des Projektes ROWaCh eingehend die möglichen Herausforderungen, Stärken und geeignete Gestaltungsoptionen in Verbindung mit der Ausgestaltung der KSV-Förderrichtlinie und dem Fördermechanismus.
Nach einigen vorbereitenden Experteninterviews veranstaltete das ROWaCh-Team am 17.06.2024 an der Hochschule Darmstadt einen Workshop mit Fachleuten aus der Forschung, Vertretungen von Unternehmen und Industrieverbänden sowie Wissensintermediären. Letztere sind KSV-Fachleute und unterstützten das BMWK in Beratungsgremien bei der Ausgestaltung des Förderinstruments. Der Workshop hatte zum Ziel, mögliche “Stolpersteine” in Verbindung mit dem Förderinstrument aufzudecken sowie zukünftige Lösungsansätze zu diskutieren, um damit die Attraktivität und Effektivität des Instruments für die involvierten Akteure zu steigern. Das ROWaCh-Team erarbeitet vorab eine Agenda und unterstützende Beiträge aus. Diese leiteten die Teilnehmenden von grundsätzlichen Diskussionen, über aktuelle Hemmnisse bis hin zur Ausarbeitung und Bewertung spezifischer Gestaltungsoptionen. Das interaktive Format überließ es jedoch den Teilnehmenden selbst zu bestimmen, welche konkreten Inhalte diese in der Diskussion anbringen möchten. Auf diese Weise stellt der Workshop sicher, dass die Diskussion die für die Teilnehmenden relevanten bzw. neuralgischen Punkte abbildet. Ein starkes Augenmerk der Teilnehmenden liegt in der Folge auf der Risikoteilung zwischen Zuwendungsempfängern und -gebern. Zudem diskutierten die Teilnehmenden intensiv über konkrete Definitionen bestimmter Klauseln, Bedingungen und Szenarien.
Der Austausch verdeutlicht, dass Missverständnisse hinsichtlich einiger Formulierungen in der Förderrichtlinie und dem Förderaufruf ein Hemmnis für die potenziellen Zuwendungsempfängern darstellen. Weiter scheinen die Unternehmen nicht alle Informationen aus der Vielzahl der unterstützenden Dokumente verinnerlicht zu haben. Dem Feedback der Teilnehmenden zufolge erwies sich der Workshop daher als willkommene und geeignete Austauschplattform zwischen KSV-Fachleuten und Vertretungen von Unternehmen. In diesem Rahmen gelang es Missverständnisse aufzulösen und die Informationsasymmetrie zwischen Zuwendungsgeber und den vertretenen, potenziellen Zuwendungsempfängern zu reduzieren. Die KSV-Fachleute konnten viel aus der Perspektive der Unternehmen lernen konnten und vice versa.
Ein Policy Paper wird die gewonnen Erkenntnisse sowie die erarbeiteten Gestaltungsoptionen zusammenfassend darlegen. Die Ergebnisse des Workshops wurden bereits an die verantwortliche Stelle im BMWK herangetragen. Das BMWK hat für die zweite Gebotsphase bereits eine “Sprechstunde Klimaschutzverträge” organisiert, um in Webinaren auf konkrete Fragen zum zweiten vorbereitenden Verfahren zu reagieren. Diese Art der proaktiven Kommunikation deckt sich mit den erarbeiteten Erkenntnissen des Workshops. Demnach können geeignete Kommunikationsformate dazu beitragen, Missverständnisse aufzulösen und einen besseren Informationszugang für interessierte Unternehmen ermöglichen. Weiter bieten diese dem BMWK die Chance, mögliche “Stolpersteine” und Hemmnisse für die potenziellen Zuwendungsempfänger bereits im vorbereitenden aufzudecken.
Planspiel - Neue genehmigungsrechtliche Situation von Elektrolyseuren
November 7, 2023
Am 07.11.2023 fanden im Rahmen einer Mitgliederversammlung der Wasserstoff-Allianz Südniedersachsen (H2AS) die ersten beiden Planspiele des Projekts ROWaCh statt. Die H2AS hat, unter Einbindung von VertreterInnen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung ein regionales Netzwerk für (grünen) Wasserstoff in Südniedersachsen aufgebaut und visiert an, mit diesem die Wettbewerbsfähigkeit der Region zu steigern. Dies impliziert, kompatibel mit den Herausforderungen und Zielen von ROWaCh, einen geeigneten Innovationsrahmen zu schaffen, um Wasserstoff als Zukunftstechnologie zu etablieren sowie einen Beitrag zur gesellschaftlichen Akzeptanz der Energiewende zu leisten.
Ausgehend von vorgelagerten Interviews im ROWaCh-Projekt sind langwierige Genehmigungsverfahren, insbesondere für kleinere und mittelgroße Unternehmen mit begrenzten Kapazitäten und mangelnder Erfahrung mit derartigen Prozessen, eine große Herausforderung. Anknüpfend an die Mitteilung der EU und der nationalen Gesetzgeber, dass Novellierungen der regulatorischen Rahmenwerke zur Genehmigungspraxis von industriellen Anlagen bevorstehen und diese die Zulassungspraxis von Elektrolyseuren tangieren, liegt der Untersuchungsgegenstand in den sich abzeichnenden Neuerungen.
Im Anschluss an die H2AS-Mitgliederversammlung simulierten die Teilnehmenden am Planspiel unter Anleitung des Projektteams zwei Genehmigungsverfahren unter Anwendung der konkreten Neuerungen im Rechtsrahmen. Gegenstand war jeweils ein praxisnahes Vorhaben zur Errichtung eines Elektrolyseurs - zum einen in einem bestehenden Industriegebiet, zum anderen in einem sogenannten Sondergebiet Bioenergie mit benachbarter Biogasanlage und Freiflächen Photovoltaikanlage. Die Beteiligten spielten die Rollen des Vorhabenträgers, des Antragsmanagers und von Fachgutachtern. Vertreten waren auch die Bauämter der örtlich zuständigen Kommune und die Baugenehmigungsbehörde des zuständigen Landkreises sowie das Gewerbeaufsichtsamt. Das Planspiel erfolgte unter der Prämisse der zukünftigen Rechtslage, nach welcher Elektrolyseure, die eine gewisse Leistungsschwelle (5 MW) nicht überschreiten, als immissionsschutzrechtlich nicht-genehmigungsbedürftigen Anlagen zu klassifizieren sind. Entsprechend unterliegen diese nicht mehr der Genehmigungspflicht nach dem BImSchG. Jedoch bedürfen entsprechende Anlagen weiterhin jedenfalls einer baurechtlichen Genehmigung, die bislang in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung konzentriert war und welche die zuständige Bauaufsichtsbehörde nunmehr in Form eines eigenständigen Verfahrens abwickelt: Ausgehend von einem Vorgespräch über eine Antragskonferenz bis hin zu einer abschließenden Statusbesprechung vor Erteilung der Genehmigung simulierte das Vorhaben drei grundlegende Verfahrensstationen im baurechtlichen Genehmigungsprozess. Während förmliche Genehmigungsverfahren nach § 13 BImSchG weitere behördliche Entscheidungen mit Ausnahme von z.B. wasserrechtlichen Zulassungen aufgrund ihrer Konzentrationswirkung einschließen, sind im Rahmen des simulierten baurechtlichen Verfahrens neben der Baugenehmigung weitere Genehmigungen oder Erlaubnisse aus anderen Fachrechtsbereichen einzuholen.
In einer Abschlussrunde bestand Gelegenheit, Feedback zur zukünftigen Rechtslage sowie zur Durchführung der Planspiele zu geben. Insbesondere die Repräsentanten von Unternehmen und der Baubehörde meldeten im Anschluss zurück, dass das Planspiel für sie mit einem Erkenntniszuwachs verbunden gewesen sei. Für Vorhabenträger und Antragsmanager war es zudem interessant, die Erwägungen der Behörden, welche in die Genehmigung von Anlagen einfließen, so transparent einsehen zu können.
Den Teilnehmenden zufolge verdeutlichten die Planspiele, dass sich der neue Genehmigungsprozess deutlich von dem vorherigen Verfahren nach dem BImSchG unterscheidet, was mit neuen Zuständigkeiten, kommunikativen Anforderungen und Herausforderungen für die unterschiedlichen Akteure einhergeht. Sie stimmten überein, dass die absehbare Änderung der Rechtslage die Genehmigungspraxis nicht ohne Weiteres erleichtert. Zwar entfällt einerseits die Pflicht zur Öffentlichkeitsbeteiligung, andererseits greift aber auch die Konzentrationswirkung des BImSchG und damit die zentrale Koordination durch das Gewerbeaufsichtsamt nicht mehr, wodurch der Genehmigungsprozess ein höheres Maß an Kooperation zwischen Antragstellern und Behörden sowie zwischen den Behörden erfordert. Zudem verlagert sich ein beachtlicher Teil der Verantwortung vom Gewerbeaufsichtsamt in Richtung der Baubehörde, welche künftig eine stärkere Expertise in der Genehmigungspraxis von Industrieanlagen entwickeln muss.
Das ROWaCh-Team leitete daraus in der nachgelagerten Auswertung des Planspiels erste Gestaltungsoptionen ab, um die Genehmigungspraxis zu optimieren und Verfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen. Insbesondere eine mögliche Standardisierung der Genehmigungsverfahren von Elektrolyseuren auf Bund- und Länderebene sowie die Digitalisierung von Kommunikations- und Kooperationsmechanismen allen involvierten Akteuren sind potenziell relevante Handlungsfelder.
Auf Basis der Ergebnisse der Planspiele hat das ROWaCh-Team ein Arbeitspapier mit detaillierten inhaltlichen Erkenntnissen und Aspekten sowie mit einer Beschreibung des Planspielkonzepts veröffentlicht. Dieses hat den Titel “Planspiele in der Gesetzesfolgenabschätzung - Genehmigungsverfahren für Elektrolyseure” und ist unter diesem Link in der Sektion der sofia-Diskussionsbeiträge zu finden.
Darüber hinaus erscheint ein Fachaufsatz zu den gesetzlichen Neuerungen und möglichen flankierenden Maßnahmen mit dem Titel „Freie Fahrt für die Herstellung von Wasserstoff? Fußangeln bei den genehmigungsrechtlichen Erleichterungen für Elektrolyseure“ in Heft 1/2025 der Zeitschrift für Umweltrecht (ZUR).
Eine Broschüre mit Handlungsleitfäden für potenzielle Vorhabenträger befindet sich in der finalen Bearbeitung.