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W1-Professur mit Tenure-Track nach W2 für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht


Einrichtung: Juristische Fakultät, Institut für Privat- und Prozessrecht
Veröffentlichungsdatum: 04.04.2024
Bewerbungsende: 06.05.2024


An der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen ist am Institut für Privat- und Prozessrecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Professur im Beamtenverhältnis auf Zeit (BesGr. W1 NBesO) mit Tenure-Track (BesGr. W2 NBesO) zu besetzen:

W1-Professur mit Tenure-Track nach W2 für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht (w/m/d)

Die Bestellung erfolgt zunächst für die Dauer von drei Jahren. Bei positiver Zwischenevaluierung wird das Dienstverhältnis um weitere drei Jahre verlängert. Die Überleitung in eine Lebenszeitprofessur ohne Ausschreibung (W2) erfolgt nach einer weiteren positiven Evaluation.

Die Stelleninhaberin oder der Stelleninhaber soll die genannten Fachgebiete in Forschung und Lehre vertreten. Wir suchen eine teamfähige und engagierte Persönlichkeit mit internationaler Ausrichtung und einer künftigen Schwerpunktbildung in einem der Forschungsbereiche des Instituts für Privat- und Prozessrecht (Prozessrecht, Familienrecht, Medizinrecht). Erwartet wird ein besonderes Engagement in der Lehre, insbesondere bei der Entwicklung moderner Lehrkonzepte unter Einschluss digitaler Medien. Die Georg-August-Universität legt besonderen Wert auf forschungsorientierte Lehre.

Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 30 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes in der zurzeit geltenden Fassung. Bewerberinnen und Bewerber, die an der Universität Göttingen promoviert haben, können in der Regel nur berücksichtigt werden, wenn sie nach der Promotion die Hochschule gewechselt haben oder mindestens zwei Jahre außerhalb der Universität Göttingen wissenschaftlich tätig waren. Die Stiftungsuniversität Göttingen besitzt das Berufungsrecht. Einzelheiten werden auf Anfrage erläutert.

Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem Ausland sind ausdrücklich erwünscht. Die Universität Göttingen strebt in den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen nachdrücklich zur Bewerbung auf. Sie versteht sich zudem als familienfreundliche Hochschule und fördert die Vereinbarkeit von Wissenschaft/Beruf und Familie. Der beruflichen Teilhabe von schwerbehinderten Beschäftigten sieht sich die Universität in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb Bewerbungen schwerbehinderter Menschen. Bei gleicher Qualifikation erhalten Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung den Vorzug. Die Information über eine Behinderung bzw. Gleichstellung ist zur Wahrung der Interessen bereits in die Bewerbung aufzunehmen.

Bewerbungen mit einem Lebenslauf unter Einbezug des wissenschaftlichen Werdegangs und der Lehrtätigkeit, einem Schriftenverzeichnis, Zeugnissen sowie einer Skizze der in den nächsten Jahren geplanten Forschungsvorhaben werden bis 6. Mai 2024 in einer PDF-Datei erbeten an den Dekan der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen (dekanat@jura.uni-goettingen.de).

Weitere Auskünfte erteilt Prof. Dr. Andreas Paulus (dekanat@jura.uni-goettingen.de).

Wir weisen darauf hin, dass die Einreichung der Bewerbung eine datenschutzrechtliche Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Bewerbungsdaten durch uns darstellt. Näheres zur Rechtsgrundlage und Datenverwendung finden Sie im Hinweisblatt zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).