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W1-Professur mit Tenure-Track nach W2 für Strafrecht, Strafprozessrecht mit internationalem Strafrecht (Schwerpunkt Völkerstrafrecht) oder Medizinstrafrecht oder Wirtschaftsstrafrecht


Einrichtung: Juristische Fakultät, Institut für Kriminalwissenschaften
Veröffentlichungsdatum: 06.06.2024
Bewerbungsende: 08.07.2024


An der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen ist am Institut für Kriminalwissenschaften zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Professur im Beamtenverhältnis auf Zeit (BesGr. W1 NBesO) mit Tenure-Track (BesGr. W2 NBesO) zu besetzen:

W1-Professur mit Tenure-Track nach W2 für Strafrecht, Strafprozessrecht mit internationalem Strafrecht (Schwerpunkt Völkerstrafrecht) oder Medizinstrafrecht oder Wirtschaftsstrafrecht (w/m/d)

Die Bestellung erfolgt zunächst für die Dauer von drei Jahren. Bei positiver Zwischenevaluierung wird das Dienstverhältnis um weitere drei Jahre verlängert. Die Überleitung in eine Lebenszeitprofessur ohne Ausschreibung (W2) erfolgt nach einer weiteren positiven Evaluation.

Gesucht wird eine teamorientierte und engagierte Persönlichkeit, die das Strafrecht und Strafprozessrecht in Forschung und Lehre vertreten soll. Daneben wird eine bereits erkennbare Schwerpunktbildung oder die Bereitschaft zu künftiger Schwerpunktbildung in den Bereichen Internationales Strafrecht (insbesondere Völkerstrafrecht) oder Medizinstrafrecht oder Wirtschaftsstrafrecht erwartet. Erwartet wird zudem ein besonderes Engagement in der Lehre, insbesondere bei der Entwicklung moderner Lehrkonzepte unter Einschluss digitaler Medien. Die Georg-August-Universität legt besonderen Wert auf forschungsorientierte Lehre.

Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 30 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes in der zurzeit geltenden Fassung. Bewerberinnen und Bewerber, die an der Universität Göttingen promoviert haben, können in der Regel nur berücksichtigt werden, wenn sie nach der Promotion die Hochschule gewechselt haben oder mindestens zwei Jahre außerhalb der Universität Göttingen wissenschaftlich tätig waren. Die Stiftungsuniversität Göttingen besitzt das Berufungsrecht. Einzelheiten werden auf Anfrage erläutert.

Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem Ausland sind ausdrücklich erwünscht. Die Universität Göttingen strebt in den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen nachdrücklich zur Bewerbung auf. Sie versteht sich zudem als familienfreundliche Hochschule und fördert die Vereinbarkeit von Wissenschaft/Beruf und Familie. Der beruflichen Teilhabe von schwerbehinderten Beschäftigten sieht sich die Universität in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb Bewerbungen schwerbehinderter Menschen. Bei gleicher Qualifikation erhalten Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung den Vorzug. Die Information über eine Behinderung bzw. Gleichstellung ist zur Wahrung der Interessen bereits in die Bewerbung aufzunehmen.

Bewerbungen mit einem Lebenslauf unter Einbezug des wissenschaftlichen Werdegangs und der Lehrtätigkeit, einem Schriftenverzeichnis, Zeugnissen sowie einer Skizze der in den nächsten Jahren geplanten Forschungsvorhaben werden bis 8. Juli 2024 in einer PDF-Datei erbeten an den Dekan der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität Göttingen (dekanat@jura.uni-goettingen.de).

Weitere Auskünfte erteilt Prof. Dr. Andreas L. Paulus (dekanat@jura.uni-goettingen.de).

Wir weisen darauf hin, dass die Einreichung der Bewerbung eine datenschutzrechtliche Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Bewerbungsdaten durch uns darstellt. Näheres zur Rechtsgrundlage und Datenverwendung finden Sie im Hinweisblatt zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

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