Monastische Autonomie und landesherrliche Intervention: Wirtschaft und Verwaltung der Lüneburger Frauenklöster im 16. und frühen 17. Jahrhundert

Mit der Umsetzung der lutherischen Reformation in den Lüneburger Frauenklöstern Ebstorf, Isenhagen, Lüne, Medingen, Walsrode und Wienhausen gewann Herzog Ernst I. der Bekenner 1529 Zugriff auf die reichen Güter dieser adeligen Stifte. Er entließ die Pröpste der Klöster und verwaltete die ehemaligen Propsteigüter fortan durch Amtsleute. Die Integration der Klosterökonomien in die Landesverwaltung trug – so die Hypothese – in einer Zeit erheblicher politischer, gesellschaftlicher und klimatischer Veränderungen maßgeblich zur Stabilisierung und Stärkung der Landesherrschaft bei. Hierbei kollidierte der Anspruch des Fürsten auf die Hoheitsrechte der Klöster mit einem differenzierten System personell und institutionell gebundener Zuständigkeiten und Sonderrechte insbesondere des Lüneburger Landadels.
Anhaltende Konflikte zwischen den beteiligten Akteuren um die Verwaltung und Nutzung der Klostergüter begleiteten deshalb die Transformation der Klosterwirtschaft.
Ziel des Projekts ist es, anhand der Ökonomie der Klöster und Stifte im Fürstentum Braunschweig–Lüneburg (Celle) den Wandel von Machtverhältnissen und Hierarchien im Kontext der lutherischen Reformation sichtbar zu machen. Das Projekt baut auf der dichten Überlieferung von monastischen und landesherrlichen Amts- und Rechnungsbüchern auf. Der Untersuchungszeitraum erstreckt sich von 1510 bis 1620, sodass die Propsteiverfassung der Klöster, der Prozess der Verwaltungsübernahme und deren rechtliche Konsolidierung sowie die Ergebnisse einer zweiten Ämtervisitation (1619–1620) einbezogen werden.