Geplante Änderungen der Magisterabschlussprüfung ab dem WS 2024/25


Die Prüfungs- und Studienordnung, die voraussichtlich zum 1. Okt. 2024 in Kraft treten wird, enthält neue Varianten für Prüfungsformen, für den Gesamtablauf der Abschlussprüfung sowie für die Anrechnung von Modulnoten aus dem Hauptstudium. Die Abschlussprüfung kann jedoch auch weiterhin genauso abgelegt werden, wie es bisher geregelt ist. Alle Neuerungen sind lediglich zusätzliche Optionen.

Neue Prüfungsformen

a) Die Magisterarbeit kann auch als interdisziplinäre Arbeit geschrieben werden, mit Erst- und Zweitbetreuer:in aus zwei unterschiedlichen Fächern. Die zu prüfende Person muss dann wählen, in welchem der beiden Fächer sie keine Klausur schreiben will.

b) Von den mündlichen Prüfungen können zwei zu einer interdisziplinären mündlichen Prüfung zusammengefasst werden, mit Prüfenden aus beiden Prüfungsfächern. Die Prüfung dauert 30 Minuten, bei Beteiligung eines exegetischen Faches 35 Minuten. (Diese Prüfung kann nicht in einem Fach abgelegt werden, in dem keine Klausur geschrieben wird.)

c) Eine mündliche Prüfung kann als „wissenschaftliches Streitgespräch“ absolviert werden. Dabei wird die Prüfung auf Grundlage eines Thesenpapiers durchgeführt, das die zu prüfende Person bis eine Woche vor der Prüfung vorlegt. Auch in einer solchen Prüfung wird Grundwissen geprüft; und in exegetischen Prüfungen wird übersetzt.

d) Schließlich kann eine mündliche Prüfung als forschungsorientierte Prüfung abgelegt werden (in diesem Fall entfällt die Klausur in dem betreffenden Prüfungsfach). Grundlage ist eine Hausarbeit aus dem Hauptstudium, die mit „sehr gut“ (1,0 oder 1,3) bewertet ist. Die forschungsorientierte Prüfung dauert 30 Minuten, in einem exegetischen Fach 35 Minuten. In der Prüfung soll das Thema der Hausarbeit in den breiteren Forschungskontext des Faches eingeordnet werden. In einer exegetischen Prüfung wird übersetzt; es wird vorher abgesprochen, aus welchem Textbereich übersetzt wird. Auch in einer forschungsorientierten Prüfung wird zudem Grundwissen des Fachs geprüft.

Streckung des Prüfungszeitraums

a) Die Magisterarbeit kann schon vor der Zulassung zur Abschlussprüfung geschrieben werden. Voraussetzung ist die erfolgreiche Absolvierung von mindestens sechs Modulen des Hauptstudiums. Ein zweiter Versuch kann nur im Kontext der Abschlussprüfung unternommen werden.

b) Nach Zulassung zur Abschlussprüfung können vorgezogen werden, und zwar jeweils um ein halbes Jahr:
• eine oder zwei Klausuren
• oder eine gesamte Fachprüfung (bestehend aus Klausur und mündlicher Prüfung).
Auch die forschungsorientierte Prüfung kann vorgezogen werden.

Anrechnung von Modulnoten aus dem Hauptstudium

Nach Abschluss aller Teile der Abschlussprüfung kann beantragt werden, zwei, drei oder vier Modulnoten aus dem Hauptstudium in die Berechnung der Abschlussnote einzubeziehen. Die Noten werden jeweils mit dem Faktor 1 einbezogen. Die Leistungen in der Abschlussprüfung fließen – wie bisher – ebenfalls mit dem Faktor 1 für jede Klausur und jede mündliche Prüfung ein. Die Bewertung einer interdisziplinären mündlichen Prüfung wird für beide Fachgebiete berücksichtigt. Die Magisterarbeit wird mit dem Faktor 2 gewichtet.