Blended Intensive Programme (BIP) - Outgoing Studierende

Für interessierte Studierende

Informationen und Bewerbungsfristen für Blended Intensive Programmes, an denen die Universität Göttingen als Partner teil nimmt und auf die sich Studierende bewerben können finden Sie hier.

Sie bewerben sich über das ENLIGHT Erasmus+ Bewerbungsportal - Universität Göttingen der Abteilung Göttingen International. Die fachliche Auswahl findet durch ein Gremium aus Mitgliedern der Fakultät/des Fachs statt. Die Abteilung Göttingen International prüft die formalen Zugangsvoraussetzungen.

Nach welchen Kriterien wird ausgewählt?

  • aktuelle Immatrikulation an der Universität Göttingen
  • persönliche und fachliche Motivation
  • Notendurchschnitt
  • optional Sprachkenntnisse

Für ausgewählte/geförderte Studierende

    Die Förderung erfolgt durch die Abteilung Göttingen International in 6 Schritten:

  • Sie haben sich erfolgreich beworben und wurden ausgewählt (s. Punkt Bewerbung).
  • Sie erhalten den Link zu einem Formular und füllen die Nominierung online aus.
  • Sie laden mit der Nominierung alle erforderlichen Dokumente hoch (Immatrikulation, Learning Agreement, ggf. weitere Dokumente).
  • Abteilung Göttingen International informiert Sie über einen Termin zur Zeichnung der Fördervereinbarung (Grant Agreement).
  • Abteilung Göttingen International veranlasst die Auszahlung der ersten Förderrate. Die Auszahlung wird in 2 Raten unterteilt: Erste Rate i. H. v. 75 % vor Beginn der Mobilität; die zweite Rate i. H. v. 25 % nach Ende der Mobilität und bei Vorlage aller Unterlagen.
  • Sie laden die Abschlussdokumente (Certificate of Stay, Transcript of Record) über das Mobilitätsportal hoch. Darüber hinaus ist ein EU Survey auszufüllen. Sie erhalten eine automatisierte Email über das EU Berichtstool Beneficiary Module direkt nach der Mobilität.

Welche Nachweise sind zu erbringen?

  • Für die Mobilitätsförderung ist die Einreichung der Pflichtdokumente vor und nach der Mobilität erforderlich. Zu den Dokumenten vor der Mobiltität zählen die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung und das Learning Agreement. Zu den Dokumenten nach der Mobilität gehören die Teilnahmebestätigung (Certificate of Stay), das Transcript of Record sowie die Übermittlung des EU-Surveys.

Wie setzt sich die Förderung zusammen?

    Die physische Phase der Mobilität (mind. 5 und max. 30 Tage) ist förderfähig im Umfang von

  • 5 – 14 Tage x 79,00 € / Tag
  • 15 – 30 Tage x 56,00 € / Tag
  • Zusätzlich können vorbehaltlich ausreichender Mittel Reisetage im Umfang von

  • bis zu 2 Reisetagen bei Nutzung nicht-umweltfreundlicher Verkehrsmittel
  • bis zu 6 Reisetagen bei nachweislicher Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel in Abhängigkeit von der Entfernung (Distance Calculator) und Bedarf
  • beantragt und gefördert werden. Eine nachträgliche Beantragung bzw. Änderung ist ausgeschlossen. Die Abteilung Göttingen International erhebt Stichproben. Nachweise sind nur auf Nachfrage einzureichen.

    Eine Zusatzförderung bzw. Social Top Up kann auf Antrag, d. h. mit der Bewerbung (falls zutreffend bitte angeben), gewährt werden für

  • mobile Lernende mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 20
  • mobile Lernende mit einer chronischen Erkrankung
  • mobile Lernende mit begleitendem Kind/ begleitenden Kindern
  • mobile Lernende, die Erstakademiker*in sind, d. h. deren Eltern oder Bezugspersonen über keinen akademischen Abschluss verfügen
  • mobile Lernende, die erwerbstätig sind und einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosen-versicherung) im Umfang über 450 € und unter 850 € netto pro Monat nachgehen.
  • Das Social Top Up kann einmalig für eine Kurzzeitmobilität

  • im Umfang von 5-14 Tage i. H. v. 100 €
  • im Umfang von 15-30 Tage i. H. v. 150 €
  • gewährt werden. Eine nachträgliche Beantragung und Bewilligung ist ausgeschlossen.

    Die Abteilung Göttingen International erhebt Stichproben. Nachweise sind nur auf Nachfrage einzureichen.

    Das Learning Agreement ist ein Pflichtdokument und die Anforderungen des EU-Bildungsprogramms sind maßgeblich. Soweit nicht anders vorgesehen, werden Studierende gebeten, das Online Learning Agreement zu verwenden.

Wer unterzeichnet mein Learning Agreement?

  • Sie
  • Der/die Anerkennungsbeauftragte auf Seiten der entsendenden Einrichtung
  • Die verantwortliche Person auf Seiten der aufnehmenden Einrichtung
  • Mit den drei Unterschriften ist das Learning Agreement vollständig und erfüllt damit die Voraussetzung für die Förderfähigkeit.

    Die Anreise ist, wenn nicht anders vorgesehen, eigenständig zu organisieren. Über Unterkunftsmöglichkeiten wird ggf. die aufnehmende Einrichtung informieren, eine Buchung erfolgt durch diese aber nicht automatisch.

Wie erfolgt die Anmeldung an der aufnehmenden Einrichtung?

    Die Partnereinrichtungen informieren die teilnehmenden Partner über das Prozedere. Eine Nominierung erfolgt zunächst über die entsendende Einrichtung (Fach). Ein weiterer Schritt ist dann (nach Aufforderung) die Registrierung in einem Anmeldeportal der Partner.

      Als teilnehmende Person am Erasmus+ Programm sind Sie verpflichtet, eigenverantwortlich für einen ausreichenden Versicherungsschutz während Ihres physischen Aufenthaltes an der Partneruniversität zu sorgen. Dazu zählt mindestens eine ausreichende Krankenversicherung, eine Haftpflichtversicherung und ggf. eine Unfallversicherung. Eine Beratung durch die Abteilung Göttingen International zu Versicherungsfragen findet nicht statt. Informieren Sie sich frühzeitig über die verschiedenen Leistungsangebote.

Kontakt:

Karen Denecke
Von-Siebold-Straße 2
37075 Göttingen
Lageplan

E-Mail:
erasmus.bip@uni-goettingen.de

Telefon:
+ 49 (0)551 39 21330
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