W2-Professur mit Tenure-Track nach W3 für Tiergesundheitsmanagement
Einrichtung: Fakultät für Agrarwissenschaften, Department für Nutztierwissenschaften
Veröffentlichungsdatum: 12.06.2025
Bewerbungsende: 10.08.2025
An der Fakultät für Agrarwissenschaften der Georg-August-Universität Göttingen, Department für Nutztierwissenschaften, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Professur im Beamtenverhältnis auf Zeit (BesGr. W2 NBesO) mit Tenure-Track (BesGr. W3 NBesO) zu besetzen:
W2-Professur mit Tenure-Track nach W3 für Tiergesundheitsmanagement (w/m/d)
Die Berufung erfolgt zunächst für die Dauer von fünf Jahren. Die Überleitung in eine Lebenszeitprofessur ohne Ausschreibung (W3) erfolgt nach einer positiven Evaluation.
Die/Der zukünftige Stelleninhaber*in soll in der Forschung den Bereich der Gesundheit von Nutztieren im Kontext von Haltungssystem und Umwelt abdecken, vorzugsweise unter Aspekten von One Health. Die Weiterentwicklung und Implementierung von Strategien zur Verhütung von Infektions- oder Produktionskrankheiten sollen im Vordergrund stehen.
Gesucht wird eine teamfähige und engagierte Führungspersönlichkeit mit einer der Karrierestufe entsprechenden internationalen Sichtbarkeit in der Forschungsliteratur sowie angemessenen Erfahrungen in der Lehre und bei der Einwerbung und Durchführung von Forschungsprojekten. Die Forschung soll auf agrarwissenschaftliche Fragestellungen ausgerichtet und auch durch internationale Ausrichtung geprägt sein. Eine interdisziplinäre Orientierung sowie fakultätsinterne und standortübergreifende Kooperationen im Rahmen von DFG-Verbundforschung oder vergleichbaren Formaten werden erwartet.
In der Lehre ist die Professur in die Bachelor- und Masterstudiengänge Agrarwissenschaften (Studienschwerpunkte Nutztierwissenschaften und Ressourcenmanagement), den Masterstudiengang Pferdewissenschaften sowie in den Promotionsstudiengang der Fakultät für Agrarwissenschaften eingebunden. Die Lehre sollte (ggf. nach einer Einarbeitungszeit) in deutscher und in englischer Sprache erfolgen können. Die Universität legt Wert auf forschungsorientierte Lehre.
Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 25 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes in der zurzeit geltenden Fassung. Bei einer Berufung auf eine Professur können Juniorprofessor*innen sowie sonstige Mitglieder der eigenen Hochschule in der Regel nur dann berücksichtigt werden, wenn sie nach der Promotion die Hochschule gewechselt hatten oder mindestens zwei Jahre außerhalb der berufenden Hochschule wissenschaftlich tätig waren. Die Stiftungsuniversität Göttingen besitzt das Berufungsrecht. Einzelheiten werden auf Anfrage erläutert.
Bewerbungen von Wissenschaftler*innen aus dem Ausland sind ausdrücklich erwünscht. Die Universität Göttingen strebt in den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen nachdrücklich zur Bewerbung auf. Sie versteht sich zudem als familienfreundliche Hochschule und fördert die Vereinbarkeit von Wissenschaft/Beruf und Familie. Der beruflichen Teilhabe von schwerbehinderten Beschäftigten sieht sich die Universität in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb Bewerbungen schwerbehinderter Menschen. Bei gleicher Qualifikation erhalten Bewerbungen von Menschen mit Schwerbehinderung den Vorzug. Die Information über eine Behinderung bzw. Gleichstellung ist zur Wahrung der Interessen bereits in die Bewerbung aufzunehmen.
Ihre Bewerbung in englischer Sprache richten Sie bitte bis zum 10. August 2025 an den Dekan der Fakultät für Agrarwissenschaften, Prof. Dr. Achim Spiller. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung ausschließlich über das Berufungsportal ein.
Nähere Auskünfte erteilt gern Prof. Dr. Jens Tetens (jens.tetens@uni-goettingen.de).
Wir weisen darauf hin, dass die Einreichung der Bewerbung eine datenschutzrechtliche Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Bewerbungsdaten durch uns darstellt. Näheres zur Rechtsgrundlage und Datenverwendung finden Sie im Hinweisblatt zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).