Fakultät trauert um Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Axel Freiherr von Campenhausen

In stiller Anteilnahme nimmt die Juristische Fakultät Abschied von Ihrem langjährigen Honorarprofessor Axel von Campenhausen. Er wurde in Göttingen 1962 mit einer Arbeit zu Staat und Kirche in Frankreich promoviert und habilitierte sich an unserer Fakultät, als jüngster „Schüler“ von Rudolf Smend, 1967 mit einer Schrift zum Schulrecht. Von seiner Professur an der LMU München wechselte er 1976 als Staatssekretär ins Niedersächsische Wissenschaftsministerium und wirkte ab 1979 als Honorarprofessor an der Göttinger Fakultät. Im Hauptamt war von Campenhausen seitdem Präsident der Klosterkammer in Hannover, im Nebenamt leitete er bis 2008 das auf dem Göttinger Campus ansässige Kirchenrechtliche Institut der EKD. Hinzu kamen zahllose weitere Ehrenämter, u.a. im Wissenschaftsrat.
Axel von Campenhausen prägte über Jahrzehnte den staatskirchenrechtlichen Diskurs in Deutschland; hunderte an Publikationen zeugen von seiner ungeheuren Produktivität, zum Klassiker avancierte sein in mehreren Auflagen erschienenes Lehrbuch zum Staatskirchenrecht. Seine Göttinger Seminare prägten Generationen von angehenden Juristinnen und Juristen.
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Axel Freiherr von Campenhausen verstarb am 12. August 2025 im Alter von 91 Jahren. Wir werden ihm, dankbar für sein langjähriges Wirken an der Fakultät, ein ehrendes Andenken bewahren.