Bewerber*innen, deren Muttersprache nicht Englisch ist, müssen über ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache verfügen und diese bei der Einschreibung in den Studiengang nachweisen. Ausreichende Englischkenntnisse müssen mit standardisierten bzw. akkreditierten Zertifikaten wenigstens auf dem Niveau B2 oder höher nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GeR) nachgewiesen werden. Als Nachweis dienen insbesondere: Das erfolgreiche Absolvieren des Tests (a-f) darf nicht länger als zwei Jahre vor dem Eingang des Zulassungsantrags liegen. Als Nachweis ausreichender Kenntnisse der englischen Sprache gelten auch ein mindestens einjähriger Studien- oder Berufsaufenthalt in einem Land, in dem Englisch die Amtssprache ist, oder ein Nachweis in der Hochschulzugangsberechtigung, dass wenigstens das Niveau B2 nach GeR erreicht wurde. Weist die Hochschulzugangsberechtigung kein erreichtes Sprachniveau aus, ist eine Durchschnittsnote von wenigstens 8 Punkten im Fach Englisch innerhalb der beiden Schuljahre vor Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung ausreichend.
Nachweis von Englischkenntnissen
für den Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang Angewandte Statistik
