Wechsel- und Übergangs-
bestimmungen


Für eingeschriebene Studierende im Bachelor Wirtschaftsinformatik




Die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät konzipiert ihre Bachelorstudiengänge mit Wirkung zum WiSe 2026/2027 neu, um Studierende gezielt auf neue gesellschaftliche und wirtschaftliche Herausforderungen vorzubereiten.



Die Neukonzeption der Bachelorstudiengänge zum WiSe 2026/2027 hat auch Auswirkungen auf die bereits bestehenden, bisherigen Prüfungs- und Studienordnungen (PStO) der Bachelorstudiengänge der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät:




  • Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre

  • Bachelorstudiengang Volkswirtschaftslehre

  • Bachelorstudiengang Sustainable Development Studies

  • Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik

  • Bachelorstudiengang Wirtschaftspädagogik



Im Zuge der Neukonzeption der Bachelorstudiengänge wurde ebenfalls die Rahmenprüfungs- und -studienordnung für die Bachelor-Studiengänge (RPO-BA) der Wiwi-Fakultät angepasst. Hieraus ergeben sich Änderungen u.a. bei der Abmeldefrist für Klausuren, der Notenverbesserung, der Notenstreichung und den Fristen des endgültigen Nicht-Bestehens.



Als aktuelle Studierende in einem der oben genannten wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorstudiengänge haben Sie zum WiSe 2026/2027 die folgenden Optionen:



  • Option A: Sie studieren in Ihrer bisherigen Version der Prüfungs- und Studienordnung weiter. Sie können in Ihrer bisherigen Version der Prüfungs- und Studienordnung weiter studieren. Dies ist für eine Übergangsfrist bis einschließlich SoSe 2029 möglich und bedeutet, dass Prüfungen nach der für Sie geltenden Prüfungs- und Studienordnung letztmals im SoSe 2029 durchgeführt werden. Klicken Sie hier für ausführliche Informationen.

  • Option B: Sie wechseln in die neue Version der Prüfungs- und Studienordnung Ihres Studiengangs. Sie haben auch die Möglichkeit, in die für Ihren Studiengang geltende neue Version der Prüfungs- und Studienordnung zu wechseln. Ein Wechsel ist ab 01.10.2026 jederzeit, jedoch spätestens im Laufe des SoSe 2029 durch Antrag an das Wirtschaftswissenschaftliche Prüfungsamt möglich. Informationen zur Antragstellung werden zu gegebener Zeit an dieser Stelle bekannt gegeben. Klicken Sie hier für ausführliche Informationen.










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