Presseinformation: Kommission gibt Ergebnis der Untersuchung des Verdachts auf wissenschaftliches Fehlverhalten im Sonderforschungsbereich 552 bekannt

Nr. 153/2009 - 06.08.2009

Die von der Universität Göttingen eingesetzte Untersuchungskommission zur Aufklärung des Verdachts auf wissenschaftliches Fehlverhalten im Sonderforschungsbereich „Stabilität von Randzonen tropischer Regenwälder in Indonesien“ (SFB 552) hat ihre Ergebnisse vorgelegt. Gegenstand der Untersuchung waren falsche Angaben in Publikationslisten, die Wissenschaftler des Sonderforschungsbereichs mit dem Verlängerungsantrag für das Forschungsprojekt bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) eingereicht hatten. Die Untersuchung bestätigt im Kern die Ergebnisse der im Februar von der Ombudskommission der Universität durchgeführten Vorprüfung, weil auch sie in allen abgeschlossenen Fällen Fehlverhalten feststellt.

Untersucht wurden 16 Fälle in Einzelverfahren, von denen 15 abgeschlossen sind. In diesen 15 Fällen hat die Kommission ein fahrlässiges Verhalten festgestellt. In elf der Fälle konnte die Untersuchungskommission jedoch kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten nachweisen. In vier Fällen ist die Kommission zu der Einschätzung gelangt, dass das Fehlverhalten grob fahrlässig war und es sich damit nach den Richtlinien der Universität Göttingen um wissenschaftliches Fehlverhalten handelt. Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt nach den Richtlinien der Universität Göttingen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis vor, wenn in einem wissenschaftlich erheblichen Zusammenhang grob fahrlässige oder vorsätzliche Falschangaben gemacht werden. Entsprechend den Richtlinien wird die Untersuchungskommission in den vier Fällen in Kürze einen Entscheidungsvorschlag bezüglich dienstrechtlicher bzw. arbeitsrechtlicher Maßnahmen vorlegen.
Unabhängig von der Entscheidung der Untersuchungskommission über wissenschaftliches Fehlverhalten müssen die betroffenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit dienstrechtlichen bzw. arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. In neun Fällen wurden bereits entsprechende Verfahren eingeleitet.

Hintergrund:
Der Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten hatte sich im Februar 2009 bei der Begutachtung eines Antrags auf Fortsetzung der Förderung durch die DFG ergeben. Nach der Vorprüfung durch die Ombudskommission wurden 16 Fälle an die Untersuchungskommission weitergeleitet.

Insgesamt waren in den für den Verlängerungsantrag eingereichten Listen 231 Publikationen in Journalen und Monographien mit Begutachtungsverfahren aufgeführt. Hierzu gab es keinerlei Beanstandungen. Zusätzlich wurden in den Publikationslisten jedoch 63 Manuskripte als zwar noch nicht veröffentlicht, aber bei wissenschaftlichen Journalen zur Veröffentlichung eingereicht aufgeführt. Bei diesem Teil der Publikationslisten waren nicht alle Angaben korrekt: 28 der Manuskripte waren später eingereicht worden als angegeben und vier Manuskripte waren zum Zeitpunkt der Begutachtung noch nicht eingereicht worden. Drei Manuskripte konnten am Tag der Begutachtung nicht vorgelegt werden. Als Sofortmaßnahme hatte die Universität unmittelbar nach dem Bekanntwerden des Verdachts beschlossen, in Anträgen für Verbundprojekte nur noch Publikationen aufzuführen, die entweder veröffentlicht oder nachweislich zur Veröffentlichung freigegeben sind.

Darüber hinaus hatte sich im Rahmen der Überprüfung der Mittelverwendung durch den SFB 552 auch ein Verdacht auf Verstöße gegen die Verwendungsrichtlinien der DFG ergeben. Diese Vorwürfe werden derzeit von der DFG und der Internen Revision der Universität geprüft. Die Ergebnisse sollen Ende des Jahres vorgelegt werden.

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