Presseinformation: Fiktion und Wirklichkeit im Römischen Recht

Nr. 112/2010 - 26.05.2010

Antrittsvorlesung von Prof. Dr. Johannes Platschek an der Juristischen Fakultät

(pug) Mit „Fiktion und Wirklichkeit im Römischen Recht“ beschäftigt sich der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Johannes Platschek in seiner Antrittsvorlesung an der Juristischen Fakultät der Universität Göttingen. Der öffentliche Vortrag in der Aula am Wilhelmsplatz beginnt am Freitag, 28. Mai 2010, um 12.15 Uhr. Die literarische Hinterlassenschaft der römischen Juristen prägt die Entwicklung des europäischen Rechts bis heute. Die Rekonstruktion der Klageformeln römischer Zivilprozesse ist daher Teil der juristischen Grundlagenforschung. Dazu gehört unter anderem die kritische Auseinandersetzung mit einem Lehrbuch des zweiten Jahrhunderts, den Institutiones des Gaius, die zum größten Teil in einer einzigen schwer lesbaren Handschrift überliefert sind. Die Begriffe „Fiktion und Wirklichkeit“ beschreiben in diesem Zusammenhang einerseits hochtechnische Elemente der römischen Klageformeln, andererseits sind „Fiktion und Wirklichkeit“ aber auch in der Beschäftigung der modernen Wissenschaft mit historischen Quellen erkennbar.

Johannes Platschek (Jahrgang 1973) studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Im Jahr 2003 wurde er an der LMU promoviert, im Jahr 2009 habilitierte er sich dort. An der Universität Göttingen hat er seit September 2009 den Lehrstuhl für Römisches Recht, Bürgerliches Recht und Neuere Privatrechtsgeschichte an der Juristischen Fakultät inne.

Kontaktadresse:
Prof. Dr. Johannes Platschek
Georg-August-Universität Göttingen
Juristische Fakultät
Institut für Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung
Abteilung für Römisches Recht und Gemeines Recht „Franz Wieacker“
Weender Landstraße 2, 37073 Göttingen
Telefon (0551) 39-4391
E-Mail: johannes.platschek@jura.uni-goettingen.de
Internet: www.uni-goettingen.de/de/87004.html