Presseinformation: Praxistest vor dem Bundesarbeitsgericht

Nr. 14/2014 - 20.01.2014

Göttinger Studierende belegen dritten Platz bei bundesweitem Moot Court-Wettbewerb

(pug) Ein Team von Jura-Studierenden der Universität Göttingen hat beim bundesweiten Moot Court-Wettbewerb des Bundesarbeitsgerichts den dritten Platz belegt. Die Studierenden hatten die Aufgabe, in einem vorgegebenen Sachverhalt aus dem Bereich des Befristungsrechts fiktive Prozessparteien mit ihren gegensätzlichen Anliegen vor Gericht zu vertreten. Dabei mussten sie einen Schriftsatz erstellen und in einer mündlichen Verhandlung vor einer Jury aus Richterinnen und Richtern des Bundesarbeitsgerichts ihre Argumente vortragen. An dem Wettbewerb in Erfurt nahmen insgesamt 32 Teams teil. Die Göttinger Studierenden wurden am Lehrstuhl von Prof. Dr. Olaf Deinert am Institut für Arbeitsrecht betreut.

Der Moot Court des Bundesarbeitsgerichts fand in diesem Jahr zum fünften Mal statt. Moot Court-Wettbewerbe sind Teil einer praxisnahen Ausbildung von Studierenden der Rechtswissenschaft. Sie haben das Ziel, die Rhetorik und freie Rede zu fördern und angehende Juristinnen und Juristen mit Anforderungen des beruflichen Alltags vertraut zu machen.

Kontaktadresse:
Prof. Dr. Olaf Deinert
Georg-August-Universität Göttingen
Juristische Fakultät – Institut für Arbeitsrecht
Platz der Göttinger Sieben 5, 37073 Göttingen
Telefon (0551) 39-7948
E-Mail: sekretariat.deinert@jura.uni-goettingen.de
Internet: www.uni-goettingen.de/de/91123.html