Presseinformation: Universität Göttingen distanziert sich von Ehrungen während der NS-Zeit

Nr. 41/2015 - 13.02.2015

Beschluss des Senats umfasst fünf Ehrenbürgerschaften und drei Ehrendoktorwürden

(pug) Die Universität Göttingen hat sich von acht Ehrungen distanziert, die sie während der Zeit des Nationalsozialismus zwischen 1933 und 1945 verliehen hatte. Einen entsprechenden Beschluss hat der Senat der Hochschule im Januar dieses Jahres gefasst. „Die damals geehrten Personen haben aktiv durch publizistische Tätigkeit oder als Funktionsträger die Ideologie des Nationalsozialismus verbreitet und seine Herrschaft gestützt“, so der stellvertretende Senatssprecher Prof. Dr. Jörg-Martin Jehle. „Sie stehen deshalb außerhalb der von der Aufklärung geprägten Tradition der Universität Göttingen.“ Die verliehenen Ehrenbürgerschaften und Ehrendoktorwürden waren mit dem Tod der geehrten Personen erloschen.

„Wir sehen es als unsere fortdauernde Aufgabe an, in wissenschaftlichen Arbeiten wie auch in der hochschulöffentlichen Diskussion das Bewusstsein unserer Verantwortung für das dunkelste Kapitel in der Geschichte der Georgia Augusta wach und im Gedächtnis der Universität lebendig zu halten“, so Universitätspräsidentin Prof. Dr. Ulrike Beisiegel. Bereits 2004 hatte sich der Senat der Universität von der unrechtmäßigen Entziehung von Doktortiteln während der NS-Zeit distanziert.

Der nun gefasste Beschluss umfasst die früheren Ehrenbürger der Universität Prof. Dr. Heinrich Sohnrey, Dr. Heinrich Stalling, Hermann Göring, Hiroshi Oshima und Börries Freiherr von Münchhausen sowie die früheren Ehrendoktoren Prof. Dr. Martin Redeker, Prof. Dr. Oswald Menghin und Dr. Heinrich Zillich. Grundlage des Beschlusses ist eine wissenschaftliche Untersuchung aller zwischen 1933 und 1945 verliehenen Ehrungen der Universität durch Prof. Dr. Dirk Schumann und Lena Elisa Freitag vom Seminar für Mittlere und Neuere Geschichte.

Prof. Schumann und Lena Freitag hatten insgesamt 35 geehrte Personen – neun Ehrenbürger und 26 Ehrendoktoren – untersucht. Ihr Bericht beruht auf der Forschungsliteratur und vor allem auf in Deutschland verfügbaren Quellen. Im Hinblick auf die restlichen 27 Personen hatten sich nach bisherigem Kenntnisstand keine oder keine hinreichenden Anhaltspunkte für die Notwendigkeit einer Distanzierung ergeben. Im Falle von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen, insbesondere zu den ausländischen Geehrten, wird die Universität Göttingen weitere Distanzierungen prüfen. Auszüge aus dem Bericht sind im Internet unter der Adresse www.uni-goettingen.de/de/110554.html zu finden, weitere Informationen zur Universität Göttingen während der NS-Zeit unter www.ns-zeit.uni-goettingen.de.