Presseinformation: Antrittsvorlesung: Urheberrecht vs. Presserecht

Nr. 123/2015 - 26.05.2015


Göttinger Honorarprofessor Roger Mann spricht am 28. Mai 2015 über Missbrauch des Urheberrechts


(pug) „Urheberrecht vs. Presserecht – Wenn die 'kleine Münze' zum scharfen Schwert wird“ lautet der Titel der Antrittsvorlesung von Prof. Dr. Roger Mann an der Juristischen Fakultät der Universität Göttingen. Prof. Mann ist seit Juli 2014 Honorarprofessor in Göttingen. In seiner Antrittsvorlesung beschäftigt er sich mit dem Spannungsverhältnis zwischen den beiden Rechtsgebieten. Die öffentliche Veranstaltung findet am Donnerstag, 28. Mai 2015, in der Aula am Wilhelmsplatz statt und beginnt um 16 Uhr.

„Es ist immer häufiger zu beobachten, dass auch bei gerade noch schutzfähigen Texten das Urheberrecht benutzt wird, um gegen die Veröffentlichung missliebiger Inhalte vorzugehen“, sagt Prof. Mann. „Auf Basis der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung kann so die im Äußerungsrecht grundsätzlich vorzunehmende Interessenabwägung im Einzelfall umgangen werden.“ Die Vorlesung veranschaulicht das Problem anhand einiger Beispiele, setzt sich kritisch mit der Rechtsprechung auseinander und plädiert für eine Umkehr.

Roger Mann, Jahrgang 1964, wurde nach seinem Studium an der Universität Bochum und der London School of Economics im Jahr 1993 an der Fernuniversität Hagen mit einem presserechtlichen Thema promoviert. Er begann seine berufliche Laufbahn 1993 im Frankfurter Büro einer international tätigen Sozietät. 1995 wechselte er als Justitiar in das Verlagshaus Gruner & Jahr, wo er für presserechtliche Fragen verantwortlich wurde, bevor er für zwei weitere Jahre in das Londoner Büro einer deutschen Sozietät wechselte. Im August 2000 gründete er gemeinsam mit der ehemaligen Chefjustitiarin des Axel Springer Verlages, Renate Damm, die Sozietät DAMM & MANN in Hamburg. Prof. Mann ist Mitherausgeber der Fachzeitschrift „Archiv für Presserecht“ (AfP) und unter anderem Mitglied im Fachausschuss Urheber- und Medienrecht der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg sowie im Rechtsausschuss des Verbandes der Deutschen Zeitschriftenverleger.

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