Presseinformation: Umgang mit dem menschlichen Leichnam

Nr. 123/2016 - 15.06.2016

2. Göttinger Symposium zum Medizinrecht am 24. Juni 2016

(pug) Totgeburt, Leichenöffnung und Körperspende: Aktuelle rechts- und medizinethische Fragen zum Umgang mit dem menschlichen Leichnam stehen im Mittelpunkt des 2. Göttinger Symposiums zum Medizinrecht. Unter dem Titel „Würde und Selbstbestimmung des Menschen über den Tod hinaus“ lädt das Zentrum für Medizinrecht der Universität Göttingen das Fachpublikum und die interessierte Öffentlichkeit am Freitag, 24. Juni 2016, zu Vorträgen und Diskussion ein. Das Symposium findet von 12 bis 18 Uhr im Hörsaal MED 25, Von-Siebold-Straße 3, statt.

Nach der Begrüßung und einer Laudatio zu Ehren von Prof. Dr. Erwin Deutsch führt Prof. Dr. Gunnar Duttge vom Zentrum für Medizinrecht in das Thema ein. Anschließend stellen Experten unterschiedlicher Disziplinen Erkenntnisse zu aktuellen Fragen vor. Themen sind Pietät und würdevoller Umgang mit dem menschlichen Leichnam im Wandel der Zeit, Asservat oder Bestattung bei Frühabort und Totgeburt, aktuelle Fragen der Leichenöffnung und -konservierung sowie Grund und Grenzen des Selbstbestimmungsrechts bei der Körperspende.

Das Zentrum für Medizinrecht wurde gemeinsam von der Juristischen Fakultät, der Medizinischen Fakultät/Universitätsmedizin Göttingen und der Theologischen Fakultät als Einrichtung der Universität Göttingen gegründet, um aktuelle wie grundlegende Fragen im Querschnittsbereich von Medizin und Recht wissenschaftlich zu erforschen. Die Forschung umfasst den Gesamtbereich des Medizin- und Gesundheitsrechts sowie das Recht der Biomedizin unter Einschluss der medizinethischen Kontexte, der rechtspolitischen Zielsetzungen und der europäischen und internationalen Bezüge.

Kontaktadresse:
Prof. Dr. Gunnar Duttge
Georg-August-Universität Göttingen
Zentrum für Medizinrecht
Platz der Göttinger Sieben 6, 37073 Göttingen
Telefon (0551) 39-21620
E-Mail: lduttge@gwdg.de
Internet: www.zfm.uni-goettingen.de